arbeitszeugnis

Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Mär 2006

hallo

ich war in einer firma 4,5 monate beschäftigt und habe dann in eine andere firma gewechselt.
sdteht mir ein arbeitszeugnis zu oder müssen die das nicht machen

5 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
      Re: Ja!

      Hallo flash,

      Guido hat die Rechtslage ja eindeutig dargestellt, der Arbeitnehmer kann ein (qualifiziertes) Zeugnis fordern.

      Was gelegentlich übersehen wird: Nur wenn der Arbeitnehmer ein Zeugnis fordert ist der Arbeitgeber verpflichtet eines auszustellen. Der Arbeitgeber muss ohne explizite Anforderung nicht von sich aus aktiv werden! Du solltest deshalb, falls nicht schon geschehen, von Dir aus auf den Arbeitgeber zugehen.

      Gruß
      Werner

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Danke

        Hi!

        Danke für die (völlig korrekte) Ergänzung!


        LG
        Guido

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Ja!

      Hallo, Da ist keine Einschränkung bezüglich einer Beschäftigungsdauer
      eingebaut
      Das ist zwar richtig, die Frage ist nur, ob ein Arbeitgeber das KANN, wenn er den AN kaum kennengelernt hat. Vielleicht lässt er sich bei einem Wunsch nach einem qualifizierten Zeugnis nach einer nur wenige Wochen dauernden Beschäftigung "ganz tolle" Formulierungen einfallen...

      Besser ist der AN doch beraten, wenn er ein einfaches Zeugnis ohne Verhaltensbeschreibung wünscht. Vielleicht mit einem wohlwollenden Schlussatz.

      Seinem nächsten AG muss er sowieso erklären, weshalb das Engagement so kurz war.


      Freundliche Grüsse
      T.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^2: Ja!

        Hi! Das ist zwar richtig, die Frage ist nur, ob ein Arbeitgeber
        das KANN, wenn er den AN kaum kennengelernt hat.
        Keine Frage!
        Ich sage ja nicht, dass die gesetzlichen Regelungen in jedem Fall sinnvoll sind - nur, DASS sie so sind! Besser ist der AN doch beraten, wenn er ein einfaches Zeugnis
        ohne Verhaltensbeschreibung wünscht. Vielleicht mit einem
        wohlwollenden Schlussatz.
        Jedem Personaler muss eigentlich klar sein, dass er bei einem qualifizierten Zeugnis über diese Dauer nicht wirklich einen Roman erwarten kann...


        LG
        Guido

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