was ist von einer Klausel im Arbeitsvertrag zu halten, die vorsieht, dass man anfallende Kosten für eine interne Weiterbildung („innerbetriebliche Qualifizierungsmassnahmen“), die innnerhalb des ersten Beschäftigungsjahres (Trainee) anfallen zurückzahlen muss, wenn man das Besch.-Verhältnis in diesem Zeitraum selber abbricht, bzw. wenn eine fristlose Kündigung vorliegt? Weiterhin ist diese Rückzahlung auch nach Ausscheiden vor dem Zeitraum von 24 Monaten nach Beginn des Besch.-Verhältnisses im Vertrag festgelegt.
Klingt doch alles sehr fragwürdig oder? Was ist grundsätzlich zu beachten, wenn man einen Arbeitsvertrag in Kombination mit einer derartigen Weiterbildungs-/Qualifizierungsmassnahme abschliesst?
grundsätzlich gilt erst Mal was im Vertrag VON BEIDEN SEITEN unterzeichnet, also vereinbart, wurde.
Wenn es sich um ganz spezielle Weiterbildung handelt, die Du ausschließlich in diesem Unternehmen anwenden (sprich: für Dich sonst nicht verwenden) kannst, halte ich die Rückerstattung für fragwürdig - andernfalls (also bei Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Kenntnissen, die Deinen eigenen Wert AM ARBEITSMARKT steigern,) halte ich es für eine berechtigtes Interesse Deines Arbeitgebers, nicht die Hausaufgaben kostenlos für die Kokurrenz (,die bekanntlich nie schläft!?) zu machen.
Letztlich bedeutet es ja für Dich auch, dass diese Firma mit Dir längerfristig was vorhat. Also Absicherung auf beiden Seiten!
eine durchaus übliche Vorgehensweise und keineswegs fragwürdig.
Darüberhinaus hat es sich Folgendes eingebürgert:
Solltest Du bereits VOR Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist einen neuen Arbeitgeber suchen und auch finden,informierst Du ihn über den Sachverhalt. Dann wird der neue Arbeitgeber in der Regel die Kosten übernehmen bzw. den Anteil übernehmen, den Dein jetziger Arbeitgeber noch von Dir fordert.
Schon aus dem Grund, weil Du dann schon zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung stehen könntest. Also durchaus keine Vertragsklausel, die sich in irgendweiner Form negativ für Dich auswirken kann.