ich möchte mich als Dozentin bei der katholischen Familienbildungsstätte bewerben. Nun bin ich allerdings vor geraumer Zeit aus der Kirche ausgetreten und fürchte, dass das zum Problem werden könnte!!??
Weiß jemand, ob das tatsächlich ein KO-Kriterium ist, man zwingend der Kirche angehören muss, um dort Lehren zu dürfen, oder ob damit tolerant verfahren wird?
ich möchte mich als Dozentin bei der katholischen
Familienbildungsstätte bewerben. Nun bin ich allerdings vor
geraumer Zeit aus der Kirche ausgetreten und fürchte, dass das
zum Problem werden könnte!!??
Kann sein, denn…
Weiß jemand, ob das tatsächlich ein KO-Kriterium ist, man
zwingend der Kirche angehören muss, um dort Lehren zu dürfen,
oder ob damit tolerant verfahren wird?
…wenn es sich um einen Tendenzbetrieb handelt, kann die (nicht) praktizierte Religion ein KO-Kriterium darstellen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Obwohl: ob man DEN Grund für eine Absage jemals erfahren wird…?
Aber man kann ja mal nachfragen
Obwohl: ob man DEN Grund für eine Absage jemals erfahren
wird…?
Wohl kaum. In solchen Fällen reicht dann wahrscheinlich die Qualifikation nicht aus. :o(
Andererseits darf der AG doch auch gar nicht nach der Konfession fragen… http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?http:…
oder bilden Tendenzbetriebe hier die berühmte Ausnahme?
Wenn das nicht Fall ist und sie auch nicht schon beim Lebenslauf stutzig werden, weil sie dort die Angabe der Konfession vermissen und mich zum Vorstellungsgespräch einladen, dürften sie mich demnach nicht nach der Religion fragen. Was tun, wenn das aber dennoch passiert?
oder bilden Tendenzbetriebe hier die berühmte Ausnahme?
Schlicht ja. Die dürfen nach der religiösen und - im Fall von politischen Organisationen - auch nach der Partei- Orientierung fragen. Und im Falle der kirchlichen Organisationen gibt es noch nicht einmal Mitbestimmungsrechte wie in „normalen“ Buden. Siehe ML sein Link …
katholische Buden dürfen auch kündigen, wenn man sich scheiden lässt - was darauf hindeutet, dass die Verfassung hier auch nicht gilt. Wer also in so einem Laden zugange ist, müsste sich, wenn überhaupt, beim Obermotz persönlich beschweren - aber in der richtigen Kirche, gelle?
oder bilden Tendenzbetriebe hier die berühmte Ausnahme?
Wenn es sich um eine katholische Einrichtung handelt ist damit zu rechnen
Wenn das nicht Fall ist und sie auch nicht schon beim
Lebenslauf stutzig werden, weil sie dort die Angabe der
Konfession vermissen und mich zum Vorstellungsgespräch
einladen, dürften sie mich demnach nicht nach der Religion
fragen. Was tun, wenn das aber dennoch passiert?
Wie schon gelesen: in einem Tendenzbetrieb findet das Arbeitsrecht keine Anwendung. Aber gerade wg. der (fehlenden) Religion wird man tendenziell gar nicht zum VG eingeladen…
so wie ich die Katholiken kennengelernt habe, ist es ein ko-Kriterium. Aber doch recht nachvollziehbar, ich meine Du willst dort lehren.
Ich habe eine Weile für die Kirche gearbeitet und es kam immer die Frage nach der Konfession auf.
P
ich möchte mich als Dozentin bei der katholischen
Familienbildungsstätte bewerben. Nun bin ich allerdings vor
geraumer Zeit aus der Kirche ausgetreten und fürchte, dass das
zum Problem werden könnte!!??
Damit mußt Du rechnen.
Weiß jemand, ob das tatsächlich ein KO-Kriterium ist, man
zwingend der Kirche angehören muss, um dort Lehren zu dürfen,
oder ob damit tolerant verfahren wird?
Meine Schwester mußte , um in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeiten zu können, der evangelichen Kirche beitreten. Daher vermute ich, dass die Kirchen bei ihren Mitarbeitern die Konfessionszugehörigkeit verlangen. Und offensichtlich dürfen sie das auch.
so wie ich die Katholiken kennengelernt habe, ist es ein
ko-Kriterium. Aber doch recht nachvollziehbar, ich meine Du
willst dort lehren.
Schon, aber im künstlerischen Bereich. Im Falle einer Kindergärtnerin ist das sicher ehr nachvollziehbar, denn die Kids sollen ja schließlich im Sinne der Glaubensgemeinschaft erzogen werden und bekommen die entsprechende Religion, deren Überzeugungen und Rituale nahe gebracht… - kenne ich ja aus eigener Erfahrung.
In der Erwachsenenbildung, noch dazu eben im künstlerischen Bereich, ist der Glaube aber doch im Grunde sehr nebensächlich und fließt sicher auch bei bekennenden Katholiken nicht in den Unterricht ein.
Naja, darüber würde manche Katholiken streiten, versteh mich nicht falsch, ich bin selber konfessionslos, aber so sind meine Erfahrungen. Die Ev. Kirche ist da wesentlich entspannter.
Die Botschaft hör ich wohl…
Klar, Spiritualität mag sicher förderlich sein, das will ich auch gar nicht abstreiten - das bisherige Angebot klingt zwar ehr pragmatisch und nicht etwa danach, als würde in den Kursen auch meditiert, aber wäre natürlich durchaus denkbar. :o) Naja, vielleicht habe ich ja dennoch Glück, schließlich habe ich auch nicht vor, jemanden von seinem Glauben abzubringen oder ihn sonst wie zu bekehren.
Das Rechtliche wurde von Markus und Eillicht ja schon abgeklärt.
Ich kann mich erinnern, dass in einer katholischen Kirchengemeinde (wo mein Ex-Chef im „Vorstand“ saß) eine türkische (in diesem Fall auch muslimische) Erzieherin eingestellt werden sollte, weil der türkische Kinderanteil dort sehr hoch war.
Offiziell hatten die (auch der Pfarrer hat das befürwortet) eine superschweren Stand, weil irgendwelche übergeordneten Kirchenbehörden schlicht gesagt haben: NEIN!
Inoffiziell ging es dann doch, weil angeblich keine andere Erzieherin auf dem Arbeitsmarkt gefunden wurde
In der Regel wirst Du aber bei den Kirchen (gerade bei den Katholiken) keine Chance haben - es sei denn, Du trittst pro forma in eine Kirche (meist ist es denen egal, ob ev. oder kath.) ein!
in einem Tendenzbetrieb findet das
Arbeitsrecht keine Anwendung.
Hallo M.L., das kannst du aber sooo pauschal dann doch nicht sagen.
Arbeitszeitgesetz? „(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf …
den liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften.“ (nun ist aber nicht jeder, der in ner kirchlichen Einrichtung arbeitet auch im liturgischen Bereich)
Hallo an den Herrn mit dem originellen griechisch klingenden Namen
in einem Tendenzbetrieb findet das
Arbeitsrecht keine Anwendung.
Hallo M.L., das kannst du aber sooo pauschal dann doch :nicht sagen.
Ruhm und Ehre hätten Dir sein können, wenn statt einer längeren Enumeration ein Verweis auf das BetrVG gefolgt wäre. Steht ja auch im link des ersten Beitrags: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
(…)
oder bilden Tendenzbetriebe hier die berühmte Ausnahme?
Marla
Tendenzbetriebe weiss ich nicht, aber es gab vor einigen Jahren ein Grundsatzurteil, daß religöse Gemeinschaften von Ihren Mitarbeitern verlangen dürfen (voraussetzen dürfen) dass sie der Gemeinschaft angehören.
Das Beispiel Erziher/Innen ist ja bereits gefallen. Auch im künstlerischen Bereich, den du leider nicht näher definiert hast, wird und will die Kirche voraussetzen können, daß
a) religiöse Motive der künstlerischen Entfaltung sind
b) nicht gegen die Regeln, Sitten, Gebräuche, Empfindungen der Glieder der Gemeinschaft verstossen wird (setzt Kenntnisse voraus)
c) ein Grundwissen über Art und Umfang der Glaubensinhalte und deren Bedeutung vorhanden ist.
Falls du auch noch aus der besagten Gemeinschaft ausgetreten bist, da du dich mit ihr nicht identifizieren kannst (auch wenns nur pekuniär ist) dann hast du dich somit selbst aus der Gemeinschaft und der Mitarbeit in dieser ausgeschlossen.
(Achtung nicht meine Meinung, sondern Darstellung der Argumentation der Gemeinschaften)