Hallo, liebe www-ler,
Ende Februar bin ich von meinem Arbeitgeber fristgerecht zum 31. März aus betriebsbedingten Gründen schriftlich gekündigt worden. Als Begründung wurde ein erheblicher Auftragsrückgang angegeben, der den Mitarbeiterbedarf verringert. Eine Versetzung an eine anderen Arbeitsplatz sei nicht möglich. Mit mir sind zwei Kollegen aus anderen Abteilungen gekündigt worden. Ich war zwar nicht der Jüngste, aber als letzter in der Abteilung eingestellt worden, daher fiel die Wahl auf mich. Eine Bekannte meinte, eine solche Kündigung wäre nicht so einfach, der Arbeitgeber müsste alle Fakten auf den Tisch legen und eine negative Zukunftsprognose stellen. Eine Abfindung wurde mir nicht angeboten. Macht es Eurer Meinung nach Sinn, gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen? Ich habe eine Anwältin an der Hand, die mich schon mal in einem Arbeitsgerichtsverfahren erfolgreich vertreten hat. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch. Vielen Dank für Eure Tipps!
Achim