Doktorandin und Nebenjob

Ich promoviere und habe mich wieder bei meiner Universität als Studentin eingeschrieben, „Studiengang“ Promotion. Kann ich mit diesem Status wieder als Student jobben? So wäre ich für Arbeitgeber attraktiver, weil man für Studenten ja keine Abgaben zahlen muss.
Danke für jede Antwort!

Ich promoviere und habe mich wieder bei meiner Universität als
Studentin eingeschrieben, „Studiengang“ Promotion.

Es wäre mir neu, dass eine Doktorandin automatisch auch Studentin wäre. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, weil die Ausbildung (=Studium) bereits beendet ist. Die Promotion gehört nicht zur Ausbildung. Aber das mag von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein.

Kann ich mit diesem Status wieder als Student jobben?

Wenn Du offiziell Studentin bist: ja. Bitte kläre beim Studentensekrätariat ob Du wirklich Studentenstatus hast. Ansonsten bist Du „ohne Beschäftigung“.

Hallo,

die vorherige Antwort ist m.E. nicht zielführend. Vorweg: der Studentenstatus hat im Steuerrecht NULL Auswirkung, da alle Einkünfte gleich zu versteuern sind, egal ob sie ein Minderjähriger, Schüler, Student, Arbeiter oder Rentner erzielt!

Probleme gibt es: Kindergeld (Hinzuverdienstgrenzen), da Promotion lt. st. Rechtsprechung nicht mehr Ausbildung ist, entfällt der Kindergeldanspruch schon dem Grunde nach.

Problem 2: Sozialversicherung: Der Student hat die Möglichkeit der studentischen Versicherung wonach der Arbeitgeber die SV-Abführung unterlassen kann. M.E. ist die studentische KV auch für Promotionstudenten nicht mehr möglich. Es gibt aber ggf. ermäßigte Tarife. Schau mal einfach auf die Website deiner Krankenkasse.

Schlussendlich wird der einzige Vorteil sein, dass du als Promotionsstudent vielleicht nicht in der Arbeitslosenversicherung bist, weil du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ob dies zutrifft sollte die Personalabteilung des Arbeitgebers klären.

Ergo: wenn, dann spart man bei der Krankenversicherung? Bei Nebentätigkeiten eher nicht, da die pauschale KV für Promotionsstudenten i.d.R. teurer ist (ca. 120 EUR) als die abzuführenden Beträge, wenn man Regelarbeitnehmer ist (bei 14% Beitragssatz entsprechen 120 EUR KV/PV Belastung einem Bruttogehalt von knapp 800 EUR. Sofern man darunter verdient ist die Regel-SV günstiger.

Mfg vom

showbee

Sorry, dass ich Dich korrigiere. Es ging Tanja nicht um ihre Ersparnis, sondern um die des AG. Wenn ein Student einen Nebenjob hat, fallen, wenn die Bedingungen eingehalten werden, keine SV-Beiträge an. Also ging es um die Frage, ob eine Doktorandin gleichzeitig auch Studentin ist.

Im Ergebnis sind wir uns einig, dass dies nicht automatisch der Fall ist.

Hallo Tanja,

eigentlich solltest du während einer Promotion NICHT die Zeit haben, nebenher noch etwas anderes zu arbeiten.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, dass ich Dich korrigiere. Es ging Tanja nicht um ihre
Ersparnis, sondern um die des AG. Wenn ein Student einen
Nebenjob hat, fallen, wenn die Bedingungen eingehalten werden,
keine SV-Beiträge an.

Hallo!

that’s wrong! KV & PV hängt davon ab, ob der Student studentisch bzw. familienversichert ist und die Tätigkeit Nebentätigkeit ist. AV fällt auch weg, aber auch nur bei Nebentätigkeit. RV zahlt man immer, egal ob unter oder über 20h / Woche.

Insoweit ist ein „echter“ Student (nur 19,5% RV) sogar günstiger als ein Minijobber (25% pauschal).

Mfg vom

showbee

Insoweit ist ein „echter“ Student (nur 19,5% RV) sogar
günstiger als ein Minijobber (25% pauschal).

Genau darum ging es ja !

Danke für die Antworten!

Ich bin definitiv als Ordentlicher Student eingeschrieben und versuche nun mal mein Glück bei den Arbeitgebern.
Noch mal vielen Dank für die Hilfe.

Tanja