Freiberufliche Tätigkeiten

Hallo, sollte man auf der Suche nach einer Festanstellung Freiberufliches Arbeiten angeben, welches neben der Festanstellung in Absprache mit dem Arbeitgeber stattfindet oder ist das eher hinderlich. Was, wenn diverse gute Arbeiten, während der Ausübung dieser Tätigkeiten entstanden? Diese ganz unterschlagen oder sagen man hätte sie während der Festanstellung erstellt? Das wäre aber doch gelogen und das kann es auch nicht sein. Haben darüber diskutiert und kamen auf keinen Nenner. Danke für die Antworten.

Gruß, mala

Hallo Mala

Du hast das in Absprache mit Deinem Arbeitgeber gemacht. Wo soll das
Problem liegen? Sag es einfach, wie es ist.

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,

zum einen erstmal ein Dankeschön für die Antwort, obgleich du kein Problem darin siehst. :wink:
Zum anderen und zum Thema, habe die Frage wohl nicht eindeutig formuliert.
Folgendes: soll man dies als zusätzliche Qualifikation im Anschreiben, Lebenslauf erwähnen oder wirkt das abschreckend und es kommt gar nicht zum Vorstellungsgespräch, in welchem man den neuen AG vollends davon überzeugen könnte, seine Zukunft in einer Festanstellung zu sehen.
Abschreckend könnte es wirken, so war die Argumentation, da der AG glauben könnte dieser AN möchte diese Möglichkeit auch zukünftig in meiner Firma und „begnügt“ sich nicht mit einer Festanstellung und arbeitet dementsprechend nicht mit Leib und Seele bzw. den bin ich über kurz oder lang wieder los, weil der in die Selbstständigkeit will. Ich hoffe nun ist es klarer. Danke nochmals und Gruß, mala.

Hallo Mala

Alles was Du in den neuen Job an Erfahrungen mitbringst, kann doch
nur positiv „gegen“ Dich verwendet werden.

Wenn es deswegen nicht zu einem Vorstellungsgespräch käme, müsste ich
mich schon sehr wundern.

Selbstverständlich ist es wichtig, dass ein Weiterführen dieser
Arbeit nur mit Einverständnis des neuen Arbeitgebers erfolgen kann.
Dies musst Du bei der Bewerbung auch erwähnen.

Viel Erfolg!
Heinz

Danke …
So sehe ich das eben auch. Also alles richtig gemacht :smile:
Dank Dir. Gruß, mala

Hi!

Ich habe da eine etwas differenziertere Sicht der Dinge als Heinz (ist aber vermutlich nur eine Frage der persönlichen Meinung).

Wenn die "Neben"tätigkeit nicht in völligem Widerspruch steht, kann sie in den Lebenslauf.
Steht sie in einem engen Zusammenhang mit der neuen Tatigkeit, MUSS sie rein!

Aber wenn Du Dich als Ernährungsberaterin bewirbst und nebenbei Kartoffelchips in großem Stil verkauft hast, sollte auf jeden Fall darauf verzichtet werden!!! :wink:

LG
Guido

Hallo Guido

Deine Sicht teile ich voll und ganz. Bei dieser Frage habe ich nicht
„um die Ecke gedacht“ und bin davon ausgegangen, dass die
Nebentätigkeit von Mala im weiteren Sinne auch mit dem Hauptjob zu
tun hat.

Gruss
Heinz

Hi!

Ich wollte ja auch nur ergänzen :wink:

LG
Guido