Welcher Grund ist plausibel für Zwischenzeugnis?

Hallo Wissende,

ich möchte mir gern ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, weil meine Chefin recht launisch und willkürlich ist.

Wenn ich mal irgendwann einen neuen Job gefunden habe und ein Zeugnis möchte, kommt es ganz darauf an, wie sie grad „drauf ist“: ist sie mir wohlgesonnen, kann es sehr gut ausfallen - hegt sie mir gegenüber ihren gewohnten, arbiträren Groll, gibt es mit Sicherheit kein zufriedenstellendes.

Da sie derzeit ein Stimmungshoch hat, möchte ich die Gunst der Stunde nutzen und schon mal mit einem Zwischenzeugnis vorsorgen. Wie kann ich es ihr gegenüber begründen? Ich hatte grad mein Einjähriges - wäre das ein Grund?

Ich hoffe, Ihr könnt mir einen Tip geben.

Schöne Grüße,
Gabi

Auch hallo.

ich möchte mir gern ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen,
weil meine Chefin recht launisch und willkürlich ist.

Wenn ich mal irgendwann einen neuen Job gefunden habe und ein
Zeugnis möchte, kommt es ganz darauf an, wie sie grad „drauf
ist“: ist sie mir wohlgesonnen, kann es sehr gut ausfallen -
hegt sie mir gegenüber ihren gewohnten, arbiträren Groll, gibt
es mit Sicherheit kein zufriedenstellendes.

Also rein arbeitsrechtlich gesehen darf ein (Zwischen)Zeugnis nicht von der Stimmung der ausstellungsberechtigten Person abhängen :wink:. Noch dazu: als AN muss man eine bessere Arbeitsleistung als bestätigt beweisen und als AG eine schlechtere als bestätigt.

Da sie derzeit ein Stimmungshoch hat, möchte ich die Gunst der
Stunde nutzen und schon mal mit einem Zwischenzeugnis
vorsorgen. Wie kann ich es ihr gegenüber begründen? Ich hatte
grad mein Einjähriges - wäre das ein Grund?

Ja. Wenn die objektive Arbeitsleistung aber nicht so toll war sollte man aber was tun. Hier eine Mustervorlage: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/service/must… (arbeitsrecht.de - suche nach Zwischenzeugnis)

HTH
mfg M.L.

Hallo nochmal.

Also rein arbeitsrechtlich gesehen darf ein (Zwischen)Zeugnis
nicht von der Stimmung der ausstellungsberechtigten Person
abhängen :wink:

Siehe zum Vergleich auch http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.com/arbeitszeugni… (spez. den Part zu Zwischenzeugnis)

mfg M.L.

vielen Dank! o.w.t.