ich kann mich dunkel daran erinnern, das sobald man seine Kündigung in den Händen hält, das man das auch sofort beim AA anmelden soll. Ist das immer noch so oder hat sich hier etwas geändert? Müsste man sonst noch etwas beachten?
ich kann mich dunkel daran erinnern, das sobald man seine
Kündigung in den Händen hält, das man das auch sofort beim AA
anmelden soll. Ist das immer noch so oder hat sich hier etwas
geändert? Müsste man sonst noch etwas beachten?
Im Idealfall meldet man sich spätestens 3 Monate vor Erhalt derselben.
Es sei denn, die Kündigung kam kurzfristiger. Dann aber sofort (=innerhalb von 3 Tagen) zur ARGE.
Ist das immer noch so oder hat sich hier etwas
geändert?
da hat sich nichts geändert.
Bezüglich der frühzeitigen Meldung selbst hat sich schon was geändert ab 01.01.2006. Nämlich der Text des § 37b SGB III wurde geändert und auch die Konsequenz bei verspäteter Meldung ist jetzt eine andere (geregelt jetzt in § 144 SGB III vorher § 140, den es jetzt nicht mehr gibt)