Freiberufliche oder gewerbel. Tätigkeit?

Hallo zusammen,

ich arbeite zz. als freiberufliche EDV-Dozentin, möchte aber in den Ferien einen Urlaubs-Vertretungs-Jobs im Büro annehmen. Kann ich das noch über meine freiberufliche Tätigkeit abrechnen oder muss ich mir einen Gewerbeschein, z.B. für Büroservice, holen?

Danke im Voraus,

Irena

hallo irena,

das kommt drauf an, wie man das kind nennt. wenn z.b. die beratungstätigkeit überwiegen würde, wäre es sicher ok, es als freiberuflich abzurechnen.

gruß
ann