Re^3: Fremdsprachenkenntnisse in der Bewerbung
Servus,
in dieser Branche "gut" ist sehr viel Fachvokabular. Wenn Du Dich nicht "fließend" klassifizierst, wird der telefonische Kontakt nicht so dramatisch wichtig sein, eher schriftlich und passiv:
z.B. einen englischsprachigen Abschluss (incl. Anhang / Lagebericht) in eins runter lesen können und dabei alles verstehen (vor allem auch verstehen, was man nicht auf Anhieb versteht). Eine Anfrage betreffend Gründung einer Niederlassung in D oder irgendein USt-Problem oder irgendeine Bewertungs- oder Konsofrage verstehen, Expertise in D ausarbeiten, in E ausformulieren. ESt-Daten für einen anglophonen Arbeitnehmer in D komplett erfragen und zur Bearbeitung erfassen können. Einem anglophonen Partner erklären können, wo die Abweichungen zum reingegebenen Konso-Package in seiner deutschen Steuerbilanz liegen und warum man das in D so machen muß. Eine Frage zur australischen Umsatzsteuer recherchieren können (das ist leicht, weil die australische USt vor ein paar Jahren von deutschen Fachleuten gebastelt worden ist, der 13b funktioniert dort genauso wie hier, bloß mit anderen Begriffen).
Bref: "Gut" in diesem Zusammenhang ist eher schriftlich als mündlich und eher passiv als aktiv, aber beides richtig und zügig.
Ich wurde in ähnlichem Zusammenhang den französischen Mandanten als "parfaitement bilingue" angepriesen, obwohl ich keineswegs gutes Französisch z.B. im literarischen Sinn spreche, mich mit dem subjonctif ständig verheddere und im passé simple rumrühre wie in einer nebligen Suppe, aber in der Lage bin, einem französischen directeur administratif et financier auch am Telefon und aus der hohlen Hand in groben Zügen zu erklären, wie die Gehälter seiner Mitarbeiter in Deutschland steuerlich und sozialversicherungstechnisch funktionieren. Wenn Du den Job hast (daumendrück) wirst Du schnell sehen, daß "nur am Telefon" nicht so ist, sondern im Gegenteil mündlicher Kontakt sehr viel anspruchsvoller und anstrengender ist, als wenn Du z.B. eine kleine gutachterliche Sache oder sowas in aller Ruhe schriftlich ausarbeiten kannst: Im Zweifelsfall muß am Telefon jedes Wort sitzen, Du darfst keinen Moment zweifeln, was der jetzt mit "mortgage" genau meint (Abschreibung? Tilgung? jawasdennun?), weil Du sonst die zweite Hälfte des Satzes nicht mehr präzise auffassen kannst.
Wenn Du die Dinge, die ich oben angesprochen habe, von StB- auf WP-Niveau bringst (einem Ami erklären, was er sich unter dem "strengen Niederstwertprinzip" vorstellen kann, und warum er in seiner deutschen Bilanz nichts anderes finden wird, und wenn er sich auf den Kopp stellt und mit den Füßen strampelt - und dann kaltlächelnd mit drei Sätzen die Überleitung der Kiste in sein Konsopackage darstellen und begründen) und et janze mündlich, geht das schon in Richtung "verhandlungssicher" - die Inflation der Übertreibung ist in den Begriffen leider genauso drin wie in Zeugnissen.
Schöne Grüße
MM