Recht auf Einstellung bei Vertragsverlängerung?

Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der an ein bestimmtes Projekt gebunden war. Der Auftraggeber hat entschieden es weiterzuführen. Mein Chef versucht ihn nun zu einer inhaltlichen Änderung zu beeinflussen. Dann bekäme eine Kollegin die Stelle.

Ist er auch bei inhaltlichen Änderungen (für die sie besser vorqualifiziert wäre) verpflichtet mich einzustellen oder kann er die andere vorziehen? Ein sehr gutes Zwischenzeugnis hab ich mir ausstellen lassen.

Danke
Kulunda

[MOD]
Artikel auf Wunsch der Autorin geändert.
R.

Hallo,

ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der an ein
bestimmtes Projekt gebunden war.

wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist, muss Dein Arbeitgeber Dich überhaupt nicht weiter beschäftigen. Deshalb ist es ja ein befristeter Arbeitsvertrag.

Gruß

Malte

Hallo,

hast Du schon mal in Erwägung gezogen, Dich bei Deinem KUNDEN zu bewerben? Außerdem entscheidet der Kunde, mit wem er zusammenarbeiten will. Du könntest ja mal (dezent) auf deine unklare Position im Projekt hinweisen.

Gruß

Peter

Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der an ein
bestimmtes Projekt gebunden war. Der Auftraggeber hat
entschieden es weiterzuführen. Mein Chef versucht ihn nun zu einer inhaltlichen Änderung zu beeinflussen. Dann bekäme eine Kollegin die Stelle.

Ist er auch bei inhaltlichen Änderungen (für die sie besser
vorqualifiziert wäre) verpflichtet mich einzustellen oder kann
er die andere vorziehen? Ein sehr gutes Zwischenzeugnis hab
ich mir ausstellen lassen.

Danke
Kulunda

Hi!

Ist er auch bei inhaltlichen Änderungen (für die sie besser
vorqualifiziert wäre) verpflichtet mich einzustellen

Er ist in keinem Fall verpflichtet, Dich einzustellen!
Das ist der SINN eines befristeten Vertrags - er läuft nach Erfüllung der Frist aus!

LG
Guido

Er ist in keinem Fall verpflichtet, Dich einzustellen!
Das ist der SINN eines befristeten Vertrags - er läuft nach
Erfüllung der Frist aus!

Er hat schon eine Verlängerung gegeben, bei der ich wieder genommen wurde. Kann ich auch daraus kein Gewohnheits-Recht ableiten? Immerhin müsste er doch beim Betriebsrat begründen, warum ich plötzlich auf die Strasse gesetzt werde, oder?

Beim Kunden kann ich mich leider nicht direkt bewerben und vorwarnen mag ich sie auch nicht, da ich unserer Firma ja damit in den Rücken fallen würde.

Er ist in keinem Fall verpflichtet, Dich einzustellen!
Das ist der SINN eines befristeten Vertrags - er läuft nach
Erfüllung der Frist aus!

Er hat schon eine Verlängerung gegeben, bei der ich wieder
genommen wurde. Kann ich auch daraus kein Gewohnheits-Recht
ableiten? Immerhin müsste er doch beim Betriebsrat begründen,
warum ich plötzlich auf die Strasse gesetzt werde, oder?

Wenn der AG einen befristeten Vertrag auslaufen lässt, muss er das gegenüber dem Betriebsrat nicht begründen.

Beim Kunden kann ich mich leider nicht direkt bewerben und
vorwarnen mag ich sie auch nicht, da ich unserer Firma ja
damit in den Rücken fallen würde.

Daher das Wörtchen „dezent“ im Beitrag meines Vorredners…

Hi!

Er hat schon eine Verlängerung gegeben, bei der ich wieder
genommen wurde. Kann ich auch daraus kein Gewohnheits-Recht
ableiten?

Nein!

Immerhin müsste er doch beim Betriebsrat begründen,
warum ich plötzlich auf die Strasse gesetzt werde, oder?

Nein!

Aber bevor Du immer wieder mit neuen Dingen kommst, die sich entweder widersprechen oder völlig unvorhersehbar sind:
Stelle die Frage (allgemein gehalten nach FAQ:1129) noch einmal im Arbeitsrecht-Brett und erzähle dann direkt alles!

LG
Guido

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Hallo Kulunda,

wenn der befristete Vertrag abgelaufen ist, bist Du draußen, weil der Vertrag abgelaufen ist. Das ist der tiefere Sinn der Befristung.
Es gibt sicher ein Klausel in Deinem Vertrag die so (oder so ähnlich) lautet.
Mit Vertragende endet das Arbeitsverhältniss, eine gesonderte Kündigung ist nicht auszusprechen.

Gandalf