Gehaltsabzüge nach Kündigung
Von: , Frage gestellt am Mo, 18. Sep 2000
Ich habe zum 01.09. meinen Arbeitgeber gewechselt. Nun hat mir der alte Arbeitgeber einige Dinge vom letzten Gehalt abgezogen. Meine Frage lautet nun ob dies alles zulässig ist.
1. Auf Grund von Betriebsurlaub habe ich drei Tage mehr Urlaub nehmen müssen als mir bis 31.08. zugestanden wäre. Diese drei Tage wurden mir vom Gehalt abgezogen.
2. Da das Urlaubsgeld auf einmal im Juli ausbezahlt wird, wurde mir dieses Urlaubsgeld anteilsmäßig wieder abgezogen.
3. Die Kosten für externe Schulungen wurden mir anteilsmäßig abgezogen. Dabei die Frage, ist es zulässig einen Mitarbeiter für eine Tagesschulung im Wert von 600,- auf drei Jahre an die Firma zu binden. Es wurden pro Monat 1/36 getilgt.
Wenn mir jemand Antworten weiß oder Verweise auf Fallbeispiele wäre mir sehr geholfen.
Gruß
Oliver
