Aufläsungsvertrag -> Sperre für Arbeitslosengel
Von: , Frage gestellt am Di, 26. Sep 2000
Hallo liebe Wissenden,
wenn man sich durch einen Aufhebungsvertrag in gegens. Einvernehmen aber vom Arbeitgeber veranlasst MIT Abfindung trennt:
- Wie lange dauert die Sperre für Arbeitslosengeld?
- Ist diese Sperre durch die Abfindung (Höhe der Abfindung) bedingt oder schon eine Folge des Auflösungsvertrages?
- Wozu dient/schadet die Formulierung 'vom Arbeitgeber veranlasst'?
- Was ist, wenn die Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen aus betriebsbedingeten Gründen stattfinden (z.B. Massenabbau, Auftragsrückgang, Budgetminderungen, Konkurs des
Hauptauftraggebers etc.)? Ändert das was an den Sperrzeiten für Arbeitslosengeld?
Danke in Voraus für alle Inputs.
Ama
