Überstunden im Monatsgehalt inbegriffen?!
Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 1999
Hallo Leute,
habe einen neuen Job und in meinem Arbeitsvertrag steht, dass Mehrarbeit mit dem monatlichen Gehalt abgegolten ist.
Wörtlich:
Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, verpflichtet sich der/die Vertragspartner/in zur Leistung von Mehrarbeit, die mit der Vergütung gemäss §4 (dem monatlichem Bruttogehalt) abgegolten ist.
Ist das rechtens? Das würde ja bedeuten, dass die wöchentliche Arbeitszeit defacto aufgehoben ist!
Kennt sich da jemand genauer aus?
cu
Christian
