hallo! montan mache ich eine ABM bis 31.12.2000, danach wäre ich wieder arbeitslos.da man eine bestimmte std-zahl(ich glaube 1000)gearbeitet haben muss, um wieder von vorn 1jahr arbeitslosengeld zu bekommen …
mein problem ist, dass ich ab febr.2001 arbeitslosenhilfe bekommen würde. ich habe jetzt einen 630DM job ab 1.1.2000 in aussicht, nur ich weiss nicht, ob der zählt die stunden voll zu bekommen. mir fehlen ja nur 34 std… klar, wäre es beser einen richtigen volltimejob, aber hier sieht es ziemlich schlecht mit arbeit aus und ich, als alleinerziehende habe noch schlechtere chancen…
ich danke schon im vorraus
dany
Hallo Dany,
schau doch mal in Dein Merkblatt für Arbeitslose, das Du sicher vom Arbeitsamt erhalten hast. Oder auf die Seite des Arbeitsamtes, (arbeitsamt.de) da heißt es z.B.:
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, d.h., beschäftigungslos ist und eine versicherungspflichtige wöchentlich mindestens 15 Stunden umfassende Beschäftigung sucht, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich beim Arbeitsamt persönlich arbeitslos gemeldet hat. Die persönliche Arbeitslosmeldung schließt den Antrag auf Arbeitslosengeld ein. Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war. Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann die 3–Jahresfrist verlängert werden. Für Arbeitnehmer, die allein wegen der Besonderheit ihres Arbeitsplatzes regelmäßig weniger als 360 Kalendertage im Kalenderjahr beschäftigt werden, genügen 180 Kalendertage versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 16 Monate.
Also keine Stundenzahl ist entscheidend, außer es gibt eine spezielle Regelung bei ABM-Maßnahmen.
Am besten rufst Du beim Arbeitsamt selbst an. Normalerweise bekommt man dort auch eine fachgerechte Auskunft.
Ulrike