Aufgabe im Arbeitsrecht: (Wer hat Recht )
Eine Teilzeitkraft arbeitet an 4 Wochentagen 5 Stunden, d.h. 20 Stunden in der Woche. Die Mitarbeiter, die an 5 Wochentagen je 8 Stunden arbeiten bekommen einen Jahresurlaub von 21 Arbeitstagen. Wie hoch ist dann der Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft?
Ich bin der Meinung, die Stundenanzahl, die tĂ€glich gearbeitet wird ist irrelevant, d.h. mich interessieren nur die Tage, also muss ich die 21 Tage fĂŒr 5 Wochentage umlegen auf 4 Wochentage: 4\5 x 21 = 16,8 Tage.
Mein Studienkollege ist jetzt aber der Meinung, man mĂŒsste die 16,8 nochmal ins VerhĂ€ltnis der Stunden setzen, also 16,8\8 x 5 = 10,5 Tage.
Ich widerum bin der Meinung, dass das dem Gesetz widerspricht, da jedem AN unabhÀngig der tÀgl. gearbeiteten Stunden ein Jahresurlaub von mind. 4 Wochen zustehen muss.
Mein Studienkollege wiederum argumentiert, dass derjenige ja eh schon nen halben Tag frei hat und somit keine 4 Wochen Urlaub braucht. Da das mit den 4 Wochen ja nicht wortwörtlich im Gesetz steht.
Wer hat denn nun Recht?
Und was wĂŒrde passieren, wenn man so einen Vertrag abschliessen wĂŒrde? Ist dann automatisch der ganze Arbeitsvertrag ungĂŒltig?
Vielen Dank fĂŒr Eure Hilfe!!!
Claudia