Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Aufgabe im Arbeitsrecht: (Wer hat Recht :wink:)

Eine Teilzeitkraft arbeitet an 4 Wochentagen 5 Stunden, d.h. 20 Stunden in der Woche. Die Mitarbeiter, die an 5 Wochentagen je 8 Stunden arbeiten bekommen einen Jahresurlaub von 21 Arbeitstagen. Wie hoch ist dann der Urlaubsanspruch der Teilzeitkraft?

Ich bin der Meinung, die Stundenanzahl, die tĂ€glich gearbeitet wird ist irrelevant, d.h. mich interessieren nur die Tage, also muss ich die 21 Tage fĂŒr 5 Wochentage umlegen auf 4 Wochentage: 4\5 x 21 = 16,8 Tage.

Mein Studienkollege ist jetzt aber der Meinung, man mĂŒsste die 16,8 nochmal ins VerhĂ€ltnis der Stunden setzen, also 16,8\8 x 5 = 10,5 Tage.

Ich widerum bin der Meinung, dass das dem Gesetz widerspricht, da jedem AN unabhÀngig der tÀgl. gearbeiteten Stunden ein Jahresurlaub von mind. 4 Wochen zustehen muss.

Mein Studienkollege wiederum argumentiert, dass derjenige ja eh schon nen halben Tag frei hat und somit keine 4 Wochen Urlaub braucht. Da das mit den 4 Wochen ja nicht wortwörtlich im Gesetz steht.

Wer hat denn nun Recht?

Und was wĂŒrde passieren, wenn man so einen Vertrag abschliessen wĂŒrde? Ist dann automatisch der ganze Arbeitsvertrag ungĂŒltig?

Vielen Dank fĂŒr Eure Hilfe!!!

Claudia

Wer hat denn nun Recht?

Du.

Die Stundenzahl ist tatsĂ€chlich irrelevant, da eine Halbtagskraft / Teilzeitkraft bei einem „ganzen Tag“ Urlaub fĂŒr den Arbeitgeber nur die Stunden ausfĂ€llt, die als Arbeitszeit vereinbart sind.

Die Urlaubsregelungen fĂŒr TeilzeitkrĂ€fte sollten in entsprechenden Tarifvertrag stehen. Ansonsten gilt das Bundesurlaubsgesetz.

Faustregel:

Anzahl der Urlaubstage geteilt durch Regelarbeitstage mal Teilzeitwochenarbeitstage = Urlaubstage fĂŒr Teilzeitarbeitende

also (Beispiel):

30 Tage Tarifurlaub / 5 Arbeitstage die Woche * 3 Teilzeitwochenarbeitstage = 18 Tage Urlaub

Ob der Teilzeitarbeitende 4 oder 6 Stunden tÀglich arbeitet, ist unerheblich.

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr


GrĂŒĂŸe
Heinrich

Aufgabe im Arbeitsrecht: (Wer hat Recht :wink:)

Wie schon geschrieben: Du.

Ich bin der Meinung, die Stundenanzahl, die tÀglich gearbeitet
wird ist irrelevant, d.h. mich interessieren nur die Tage,
also muss ich die 21 Tage fĂŒr 5 Wochentage umlegen auf 4
Wochentage: 4\5 x 21 = 16,8 Tage.

Richtig, da die UrlaubsgewĂ€hrung nicht nach Stunden geht. Es ist egal, ob jemand 1,2,3 
 oder 8 h am Tag arbeitet - er bekommt seinen Urlaub „pro Tag“. Ein Unterschied ergibt sich dann lediglich im Urlaubsentgelt.

Mein Studienkollege ist jetzt aber der Meinung, man mĂŒsste die
16,8 nochmal ins VerhÀltnis der Stunden setzen, also 16,8\8 x
5 = 10,5 Tage.

Nö. Das lÀsst sich ganz einfach ausrechnen. Da eine Teilzeitkraft nicht benachteiligt werden darf, muss sie im Endeffekt so viel Gesamturlaub haben wie die Vollzeitkraft in der gleichen Firma.

Ich widerum bin der Meinung, dass das dem Gesetz widerspricht,
da jedem AN unabhÀngig der tÀgl. gearbeiteten Stunden ein
Jahresurlaub von mind. 4 Wochen zustehen muss.

Wenn den VollzeitkrÀften mehr als 4 Wochen zustehen, dann auch den TeilzeitkrÀften. Diese 4 Wochen sind lediglich die gesetzliche Mindestvorgabe pro Urlaubsjahr.

Mein Studienkollege wiederum argumentiert, dass derjenige ja
eh schon nen halben Tag frei hat und somit keine 4 Wochen
Urlaub braucht. Da das mit den 4 Wochen ja nicht wortwörtlich
im Gesetz steht.

Das wird dann aber „ausgeglichen“ durch die Bezahlung fĂŒr die Urlaubstage, die dann eben weniger ist, als die der VollzeitkrĂ€ft (logisch, da ja weniger Stunden Verdienst zusammenkommen).

Und was wĂŒrde passieren, wenn man so einen Vertrag
abschliessen wĂŒrde? Ist dann automatisch der ganze
Arbeitsvertrag ungĂŒltig?

Nein, davon geht man in der Regel nicht aus. Dann ist eben nur der Passus mit dem Urlaub ungĂŒltig (es sei denn in anderen Bereichen wird auch gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen).

MfG