folgende situation: ich habe meinen job gekündigt und will zum 1.11. in einen neuen wechseln. mein arbeitgeber pocht jedoch - völlig widersinnig - auf die einhaltung der kündigungsfrist, die erst zum 31.12. endet… unter einsatz meines resturlaubs müsste ich die zeit vom 25.11. bis 31.12. irgendwie „wegkriegen“…
meine frage: gibt es eine chance, diese forderung (die nachweislich nichts als schikane ist) zu umgehen? z.b. durch ein ärztliches attest (von mir aus „nervlich am ende“ o.ä.)? was müsste ich dem doc dann erzählen? ist mir schon klar, dass sich das im graubereich bewegt, aber ich empfinde es als blödsinnig, einen absolut unmotivierten arbeitnehmer länger als notwendig im betrieb zu halten, zumal ich so und so die andere stelle am 1.11. antreten werde. ob nun offiziell oder inoffiziell…
bin für tipps dankbar!
gruss
spot
Nur gut, dass Du „anonym“ Deine Geschichte vorträgst. Seriöse Antworten im Sinne von Tipps wirst Du auf diesen Fall hier hoffentlich nicht erhalten - was Du vorhast ist Betrug!
Munter bleiben
Hubert
Seriöse Antworten
im Sinne von Tipps wirst Du auf diesen
Fall hier hoffentlich nicht erhalten -
was Du vorhast ist Betrug!
Hallo spot,
Hubert hat recht. Trotzdem ein Tipp: Laß’ die Versuche mit Arzt usw. bleiben, daß verschlimmert die Sache nur. Man wird Dir unschwer nachweisen, daß Du bei dem neuen Arbeitgeber in dem Monat gearbeitet hast.
Ich weiß nicht, was passiert wenn Du im Dezember einfach wegbleibst. Ich vermute mal, daß Dein alter Arbeitgeber mit einer Schadensersatzklage durchkäme (Höhe kann ich nicht abschätzen), daß aber kein Straftatbestand vorläge.
Wenn Du die Geschichte mit dem Arzt durchziehst, käme wahrscheinlich (zusätzlich zu dem fälligen Schadensersatz) noch eine Strafe wegen Betrugs hinzu.
Also rede mit Deinen Arbeitgebern, mit dem neuen, ob Du vielleicht doch einen Monat später anfangen kannst, mit dem alten, ob es nicht doch eine Chance gibt sich gütlich zu einigen.
Auf rechtlich saubere Weise kommst Du aus dem alten Vertrag nicht raus! Möglicherweise bekommst Du, falls Du einen Vertrag mit Arbeitsbeginn 01.12. beim neuen Abeitgeber unterschrieben hast, aber auch bei diesem Ärger, wenn Du nicht termingerecht antrittst.
Hast Dich, da in eine üble Situation manövriert.
Hoffe es gelingt Dir da mit einem der beiden Arbeitgeber doch noch eine gütliche Einigung zu finden.
Daumendrück!
Werner
Wenn aber doch die Fortsetzung der Beschäftigung beim alten Arbeitgeber eine solch außergewöhnlich Belastung darstellen würde, möchte ich den Arzt sehen, der einem das nicht attestiert.
Ist alles eine Frage des Vortrags. Man sollte nicht glauben, so einem Doc das Blaue vom Himmel herunter lügen zu können, die sind ja auch nicht doof. Aber wenn man’s glaubhaft vorbringt, wie sehr einen der alte Job belastet… Außerdem sollte man es nicht unbedingt beim Allgemeinmediziner probieren, sondern beim Neurologen / Psychiater. (Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, nervöse Beschwerden…)
>arbeitgeber pocht jedoch - völlig widersinnig - >auf die einhaltung der kündigungsfrist, die erst >zum 31.12. endet…
Ich möchte mal einen Arbeitnehmer sehen, der nicht auf die Einhaltung des Arbeitsvertrages pocht.
Hätte der Arbeitgeber gekündigt, hättest Du ja wohl auch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestanden, oder ???
Matthias
Hallo spot,
selbst wenn Du einen Arzt findest, hast Du ein anderes, sozialversicherungstechniches Problem. Da ich annehme, daß Du im Angestelltenverhältnis tätig bist und weiterhin sein wirst, wird spätestens bei der Anmeldung des neuen Arbeitgebers zu Deiner Krankenkasse der alte Arbeitgeber informiert und auch wenn Du krankgeschrieben werden würdest, bist Du immer noch bei Deinem alten Arbeitgeber angestellt! Einzige Ausnahme: Aushilfstätigkeit.
Ciao Markus
Hallo „spot“!
Zunächst einmal an die anderen Postings: Ihr sprecht zum Teil von „Betrug“. Naja, also bitte einmal langsam, langsam, so weit muss es nicht kommen. Grundsätzlich hat der Altarbeitgeber ein Recht darauf, dass „Spot“ die Kündigungsfrist, die ja vetraglich vereinbart ist, einhält. Andererseits gibt es zwei denkbare Möglichkeiten, die Angelegenheit im Interesse „spots“ legal, also rechtens, zu lösen.
Möglichkeit 1, die gängige:
Der Altarbeitgeber könnte mit Dir einen Aufhebungsvertrag schließen, damit Du eben vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden kannst. Wenn er intelligent ist, sollte er dies auch machen. Nach Deinen Darstellungen ist er momentan recht „stur“, so dass Du gleich mit einem Rechtsanwalt auf einen derartigen Aufhebungsvertrag hinwirken solltest.
Möglichkeit 2, die rechtlich differenzierte, jedoch schwierigere:
Du hast ein im Grundgesetz fixiertes Recht der Berufsfreiheit/freien Berufswahl. Dein Arbeitgeber würde Die mit seinem Verhalten diese Ausübung - konkret: den Antritt der neuen Stelle - unmöglich machen. Hier würden Gesetzesvertreter abwägen und Dein Nachteil wäre größer als der Nachteil des Altarbeitgebers, Dich noch die restwochen zu halten.
Also: Zu einem Rechtsanwalt gehen und sich differenziert beraten lassen.
MfG
[Name entfernt]
danke & kurze erklärung
zunächst mal danke für die tipps und auch warnungen. ihr habt natürlich alle auf eure weise recht, deshalb eine kurze erklärung zur erhellung der näheren umstände: mein arbeitgeber weigert sich, mir einen auflösungsvertrag zukommen zu lassen. dies ist sein gutes recht. ich habe auch die möglichkeit, „inoffiziell“ beim neuen arbeitgeber anzufangen (wochenende, abends), also ohne die rechtliche schiene zu sehr zu belasten. d.h. ich würde damit meiner pflicht nachkommen und hier mein arbeitspensum erfüllen, lediglich die „nebenbeschäftigung“ wäre nach auffassung meines jetzigen arbeitgebers genehmigungspflichtig. was darauf hinausläuft, dass die herrschaften „nein“ sagen werden. dies nicht aus inhaltlichen überlegungen heraus, sondern aus „prinzip“. im übrigen halte ich es für sehr bezeichnend für die einstellung meines noch-arbeitgebers, dass er sonst jede pupsstelle innerhalb von wenigen tagen ausschreibt, meine kündigung hingegen jedoch bereits zwei wochen zurückliegt und der arbeitgeber nichts unternommen hat, um sich überhaupt um einen nachfolger zu bemühen. dabei ist es sicherlich auch zum ende meiner kündigungsfrist kaum drin, einen zu finden, denn die rahmenbedingungen im hause stimmen einfach nicht. daran wird jedoch nicht getastet.
fazit: aus meiner sicht der dinge ist mein arbeitgeber an einer „gütlichen“ trennung nicht interessiert, ich fühle mich in diesem punkt eher schikaniert, was mich in letzter konsequenz über solche maßnahmen nachdenken lässt. mir wurde sogar mehr oder weniger grinsend mitgeteilt, dass ich ja „selber suchen könne“, wenn ich früher raus will…
in diesem sinne
gruss
spot
Spot,
ich kann mir aufgrund Deiner Darstellung gar nicht recht vorstellen, dass es solch, ich sage einmal vorsichtig „asozialen“ Arbeitgeber überhaupt gibt. Du bist sicher, dass da nicht noch mehr Hintergrundinformationen sein Verhalten wenigstens hinsichtlich seiner Motivlage erklären würde? Ich wäre ansonsten schon längst bei einem Anwalt. Außerdem kann man wohl jedem Interessierten nur eine deutliche Warnung aussprechen, sich bei dieser Firma zu bewerben!
Verrate uns doch wenigstens, in welcher Branche die Frima sich bewegt!
MfG
[Name entfernt]
kein scheiss… der laden benimmt sich wie beschrieben. ist auch nicht so, dass ich meinen job nicht gut gemacht hätte bisher (was man von anderen abteilungen im hause nicht gerade sagen kann). vielleicht soviel: der laden schimpft sich „medienhaus“ (ist eine zeitung) und residiert am bodensee. mehr sag ich nicht, bitte an jene, die wissen, wen ich meine: lasst den namen aus dem spiel.
gruss
spot
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Möglichkeit 2, die rechtlich
differenzierte, jedoch schwierigere:
Du hast ein im Grundgesetz fixiertes
Recht der Berufsfreiheit/freien
Berufswahl. Dein Arbeitgeber würde Die
mit seinem Verhalten diese Ausübung -
konkret: den Antritt der neuen Stelle -
unmöglich machen. Hier würden
Gesetzesvertreter abwägen und Dein
Nachteil wäre größer als der Nachteil des
Altarbeitgebers, Dich noch die restwochen
zu halten.
Oh weh,
damit würde jeder Arbeitsvertrag und die gesetzlichen Kündigungsfristen als solche in Frage gestellt werden. Demnach wäre jeder Arbeitsvertrag verfassungswidrig.
Also das kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen.
Gruß
Matthias
Naja Mattthias,
bedenke, dass zB die gesetzlichen Kündigungsfristen im BGB in den letzten Jahren immer wieder kürzer wurden. Grundsätzlich soll schon der AN die Kündigungsfrist einhalten, nur die gängige Wirtschaftspraxis zeigt, dass dies nicht immer geht, vielmehr: kaum noch! Also… ich würde mich deswegen bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht informieren. Nicht im Internet, sondern direkt zum Anwalt gehen.
Oliver
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Soweit mir bekannt ist, muß der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag vor der arbeitsvertraglich festgelegten Kündigungsfrist immer dann zustimmen, wenn dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht mehr zuzumuten ist (Mobbing, persönliche Differenzen usw.), wenn der Arbeitgeber gar nicht bereit ist, dem zuzustimmen, dann über das Arbeitsgericht gehen und den Fall schildern. Es ist ja wohl niemandem zuzumuten noch für jemanden arbeiten zu müssen,wozu man keinerlei Motivation mehr hat. Ich würde meinem alten Arbeitgeber aus Frust alle Festplatten „aus Versehen“ löschen, wenn er nicht einlenkt.
Sorry, aber Deine Bemerkung mit dem „aus Versehen Festplatten löschen“ ist unsinnig im Zusammenhang. Damit würdest Du Dich strafbar machen; einerseits strafrechtlich, andererseits zivilrechtlich - letzteres selbst dann, wenn man Vorsätzlichkeit Dir nicht nachweisen könnte. Also bitte auf dem Boden bleiben!
Oliver