Hatte gleiches Problem:
-Kontrolle durch: Finanzamt und Personalabteilung
-Was passiert:
Ganz einfach, wenn Du mehr als 20 Stunden arbeitest, musst Du eben Steuern zahlen ! (evtl. auch Versichern )Die bekommst Du aber zurück, wenn die Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Ganz einfach, wenn Du mehr als 20 Stunden arbeitest, musst Du
eben Steuern zahlen ! (evtl. auch Versichern )Die bekommst Du
aber zurück, wenn die Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht
übersteigen.
Die Steuern schon, aber die werden bei geringen Monatseinkommen erst gar nicht abgezogen. Die Versicherung kriegste aber nicht wieder.
Mit Steuern haben die 20 Stunden das nicht so viel zu tun. Steuern sind Einkommensabhängig.
Die 20 Stunden pro Woche bilden die Höchstgrenze, um sozialversicherungsbefreit zu sein. Ab 20 Wochenarbeitsstunden gilt das Studium nicht mehr als Hauptberuf.
Dann mußt Du „normale“ Krankenversicherungsbeträge (ca. 12% Deines Lohnes), sowie Pflegeversicherung und Soli zahlen. Deinen Arbeitgeber kommst du damit wesentlich teurer, da er auch noch mal so viel für Dich abgeben darf und Dich vielleicht dann gar nicht mehr haben will…
Rentenversicherung zahlst Du ja eh schon, wenn Du über 630 Mark bekommst.
Außnahmen sind auf max. 2 Monate befristete Jobs während der Semesterferien.
Nicht jede neben dem Studium ausgeübte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen festgestellt, daß Versicherungsfreiheit nur dann eintritt, wenn Zeit und Arbeitseinsatz des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Dabei gilt im Regelfall, daß Studenten, die neben ihrem Studium eine Beschäftigung von mehr als 20 Std. wöchentlich ausüben, Ihrem Erscheinungsbild nach als Arbeitnehmer anzusehen sind. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 20 Std., kann – unabhängig vom erzielten Einkommen – von Versicherungsfreiheit, außer in der Rentenversicherung, ausgegangen werden, weil das Studium überwiegt.
Betsen Dank für Deine Auskunft. Sie hat mir sehr weitergeholfen, da mir mein ARbeitgeber bereits ähnliches angedeutet hatte. Er war sich nur nicht mehr sicher, woher er das wußte. Aber jetzt ist ja klar, was zu tun ist.