Arbeitslosengeld sperre?
Von: , Frage gestellt am Do, 19. Okt 2000
Hi,
gibt es die Regel noch daß wenn ich kündige und arbeitslos werde dann eine 3 Monatige Arbeitslosengeldsperre bekomme?
(Chef tyrannisiert dauernd)
Gruß Steffen
Hi,
gibt es die Regel noch daß wenn ich kündige und arbeitslos werde dann eine 3 Monatige Arbeitslosengeldsperre bekomme?
(Chef tyrannisiert dauernd)
Gruß Steffen
Ja, Steffen, die Sperre des Arbeitslosengeldes gibt es noch und es wird sie aus gutem Grund auch weiterhin geben.
Aber ich denke, das kann Dir völlig egal sein. Suche Dir jetzt aus der ungekündigten Stellung heraus einen neuen Job und sobald Du den hast, kündigst Du.
Gruß
Wolfgang
verkürzt sich auch Dein Anspruchszeitraum auf Leistungen der BA: Also nicht nur (bis zu) drei Monate kein ALG, sondern dazu noch statt zum Beispiel 12 Monate Anspruch nur noch sechs.
verkürzt sich auch Dein Anspruchszeitraum auf Leistungen der
BA: Also nicht nur (bis zu) drei Monate kein ALG, sondern dazu
noch statt zum Beispiel 12 Monate Anspruch nur noch sechs.
Hallo,
in welchen Paragraphen des SGB soll das stehen ????
Bitte um entsprechende Angaben, da mir dieser "Sachverhalt" doch sehr unwahrscheinlich dünkt.
Gruß Posy
Hi,
gibt es die Regel noch daß wenn ich kündige und arbeitslos
werde dann eine 3 Monatige Arbeitslosengeldsperre bekomme?
(Chef tyrannisiert dauernd)
Gruß Steffen
Ja, mag man zu stehen wie man will. Von jedem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, vielleicht sieht das AA die Kündigung nicht als mutwillig an. Gleich Antrag auf Sperrzeitverkürzung stellen ! Vorher aber überlegen, ob nicht eine andere Möglichkeit in Betracht kommt, Sie also die Tyrannei so lange ertragen können, bis Sie eine neue Stelle haben. Denn: auch die Zeit, in der das AA zahlt kann sich noch mals am Ende verkürzen!.