Studentenjob - worauf achten?

Von: , Frage gestellt am So, 17. Jun 2007

Wir müssen für die Uni kurze Berichte verfassen, worauf bei Nebenjobs zu achten ist.
Dabei habe ich den Fall bekommen:
Student, Kindergeld aber weder Bafög noch Wohngeld oder sonstiges, Steuerklasse eins, will Nebenjob machen.

Worauf ist also zu achten?

1) Einerseits: Kindergeldanspruch, also nicht mehr als 7188 euro im Jahr verdienen, richtig?

2) Wie funktioniert das mit der Sozialversicherung?

3) Was ist der werbungskostenpauschbetrag?

Danke schonmal, Nuit

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Studentenjob - worauf achten?


    bei mir war das damals so, dass man nicht eine bestimmte anzahl tagen zusammenhängend arbeiten dürfte. 2) Wie funktioniert das mit der Sozialversicherung?
    sonst muss man das ganze auch noch sozialversicherungspflichtig machen.
    und das kriegst du nächstes jahr bei der steurerklärung nciht mehr raus.
    ich glaub die grenze war bei 50 tagen.

    aber das musst du bei deiner krankenkasse noch mal genauer nachfragen.

    • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Studentenjob - worauf achten?

      Herzlichen Danke... und das von mir, die eigentlich immer dafür plädiert, erst mal zu googlen! Die Seiten helfen sehr, danke :) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Studentenjob - worauf achten?


    2) Wie funktioniert das mit der Sozialversicherung?
    Hallo, ich bin aus der Entgeltabrechnung und habe monatlich mit Studenten zu tun.

    Man muss da unterscheiden, ob man als Praktikant, Aushilfe oder auch geringfügig beschäftigt ist.

    Praktikanten z.B. sind nicht gleich Praktikanten. Hier kommt es darauf an, ob ich ein vorgeschriebenes Praktikum mache und dabei zählt auch noch, ob es ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum ist.
    Vorpraktikum: Keine SV-Pflicht als AN in der KV, PV sondern als Praktikant; SV-Pflicht als zur Berufsausbildung Beschäftigter in der RV, AV.
    Zwischenpraktikum: Während des Studiums für das sog. Praxissemester bzw. Zwischenpraktikum SV-frei.
    Nachpraktikum: SV-Pflicht als AN, wenn Entgelt gezahlt wird; wird keine Entgelt gezahlt: Versicherung in der KV, PV als Praktikant, in der RV, AV als Berufsausbildung Beschäftigter.

    Mache ich ein nicht vorgeschriebenes Praktikum als Zwischenpraktikum oder Vor-/Nachpraktikum?
    Zwischenpraktikum: Es besteht RV-Freiheit, wenn kein Entgelt oder nur bis 400 EUR gezahlt wird. In der KV, PV und AV beseteht nur dann SV-Freiheit, wenn das Erscheinungsbild als Student weiterhin überwiegt (d.h. < 20 Std./Woche).
    Verdient man über 400,- EUR kann man ggf. als Geringverdiener bzw. Gleitzonenfall als SV-Pflichtiger beschäftigt werden.

    Werde ich als Aushilfe beschäftigt, so innerhalb eines Kalenderjahres die Beschäftigung auf max. 50 Tage begrenzt sein, um SV-Frei zu bleiben. D.h. vom 1.1.-31.12. sind immer wieder neue Beschäftigungen SV-Frei möglich, wenn ich in diesem Zeitraum nicht über 50 Tage komme.
    Man nennt dies auch kurzfristige Beschäftigung.

    Wer geringfügig Beschäftigt ist, d.h. unter 400,- EUR/Monat kann durchaus SV-frei abgewickelt werden. Hier zahlt i.d.R. der AG die Pauschalen Abgaben an die Knappschaft.

    Wer aber als Diplomand beschäftigt wird, der sollte darauf achten das im Vertrag drin steht, das der AG Interesse daran hat, die Diplom für den betrieblichen Gebrauch zu nutzen.
    Wenn nicht kann es durchaus zur SV-Pflicht kommen.

    Das ist nur ein kleiner Teil von dem, was man noch alles beachten muss.

    Die Beschäftigung von Studenten ist durchaus nicht einfach zu erklären, da ganz viele Faktoren zur SV-Beurteilung eine Rolle spielen. Hier gibt es kein Schema F und ist immer vom Einzelfall abhängig.

    Würde da mal auf die Deutschen Rentenversicherung oder auch der Krankenkasse zugehen, um sich dort ausgiebig zu erkundigen.


    Ganz viel lesen sag ich da nur.

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