Recht auf Arbeitszeugnis

Von: , Frage gestellt am Mo, 18. Jun 2007

Hallo Experten,

ich frage mich, ob man immer ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat, auch wenn man den Job nach fünf Monaten noch in der Probezeit gekündigt hat.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Arbeitnehmer nach Jahren fest stellt daß er von einem AG kein kein Zeugnis erhalten hat. Kann er es trotzdem verlangen ?

Vielen Dank & Grüße, HANS.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 1 hilfreich
    Re: Recht auf Arbeitszeugnis

    Hallo ich frage mich, ob man immer ein Recht auf ein qualifiziertes
    Arbeitszeugnis hat, auch wenn man den Job nach fünf Monaten
    noch in der Probezeit gekündigt hat.
    Ja. Man muß das qualifizierte AZ natürlich ausdrücklich anfordern. Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Arbeitnehmer nach Jahren
    fest stellt daß er von einem AG kein kein Zeugnis erhalten
    hat. Kann er es trotzdem verlangen ?
    "Nach Jahren" bestimmt nicht mehr. Soweit vertraglich keine Ausschlussfrist den Anspruch schon hat verfallen lassen, setzt Pimaldaumen die Verwirkung nach sechs Monaten ein. Fragen kostet natürlich nix.

    Gruß,
    LeoLo

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Recht auf Arbeitszeugnis

      Moin Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Arbeitnehmer nach Jahren
      fest stellt daß er von einem AG kein kein Zeugnis erhalten
      hat. Kann er es trotzdem verlangen ?
      "Nach Jahren" bestimmt nicht mehr. Soweit vertraglich keine
      Ausschlussfrist den Anspruch schon hat verfallen lassen, setzt
      Pimaldaumen die Verwirkung nach sechs Monaten ein. Fragen
      kostet natürlich nix.
      Ein vertiefender Link:

      http://hamburg-lernt.de/Bewerbungstraining/Arbeitsze...

      Schöne Grüße

      Hermann J.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Recht auf Arbeitszeugnis

        Vielen, vielen Dank. Das war sehr hilfreich.

        Gruß, Hans [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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