bräuchte mal dringend ne Auskunft.
Wenn ich ab 1.11. (Feiertag) arbeitslos bin, kann ich mich ja erst ab 2.11. arbeitslos melden. Wird das Arbeitslosengeld dann für das gesamt Monat berechnet, oder wird mir dieser eine Tag abgezogen?
Und was ist mit der Krankenkasse? Bin ich dann an diesem 1 Tag nicht versichert?
Für die Korrektur bist Du heute leider zu spät dran: Du kannst Dich nämlich schon im Voraus arbeitslos melden, hättest also heute oder gestern auch schon gehen können.
Nach einer Kündigung hat man Anspruch auf Arbeitszeit zum Arbeitsamt gehen.
im Gegensatz zu Karin bin ich der Meinung, daß der 1.11. bezahlt werden muß. Das Probmlem wurde im SGB (Sozialgesetzbuch) wie folgt geregelt:
SGB III § 122 Persönliche Arbeitslosmeldung
1.) Der Arbeitslose hat sich persönlich beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten zwei Monate zu erwarten ist.
2.) Die Wirkung der Meldung erlischt
bei einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit,
mit der Aufnahme der Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, wenn der Arbeitslose diese dem Arbeitsamt nicht unverzüglich mitgeteilt hat, sowie
mit Ablauf eines Zeitraumes von drei Monaten nach der letzten persönlichen Meldung des Arbeitslosen beim zuständigen Arbeitsamt, wenn der Arbeitslose die Meldung nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes erneuert.
Der für Dich wichtige Abschnitt:
3.) Ist das zuständige Arbeitsamt an einem Tag, an dem der Arbeitslose sich persönlich arbeitslos melden will, nicht dienstbereit, so wirkt eine persönliche Meldung an dem nächsten Tag, an dem das Arbeitsamt dienstbereit ist, auf den Tag zurück, an dem das Arbeitsamt nicht dienstbereit war.
Was die Versicherung angeht: wenn Du arbeitslos wirst, bist Du - wenn mich nicht alles täuscht - in den ersten vier Wochen der Arbeitslosigkeit bist Du automatisch weiter sowohl renten- als auch krankenversichert.
Für die Korrektur bist Du heute leider zu spät dran: Du kannst
Dich nämlich schon im Voraus arbeitslos melden, hättest also
heute oder gestern auch schon gehen können.
Nö, hätte ich nicht. Ist alles etwas kompliziert hier…
Was die Versicherung angeht: wenn Du arbeitslos wirst, bist Du
wenn mich nicht alles täuscht - in den ersten vier Wochen
der Arbeitslosigkeit bist Du automatisch weiter sowohl renten-
als auch krankenversichert.
Die Krankenversicherung wirkt vier Wochen nach, d.h. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt man noch solange versichert.
Durch die Arbeitslosmeldung wird man kranken, pflege- und rentenversichert(ggf. auch rückwirkend ab dem ersten Tag der A-losigkeit. Für die Rentenversicherung insofern wichtig als keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht und Anwartschaften aufgebaut werden können (wenn man noch an die gesetzliche RV glaubt).