Für was arbeiten Frührentner auf 630.-- Basis?

Von: , Frage gestellt am Mo, 6. Nov 2000

Hallo!

Mich interessiert mal, für was für nen Stundenlohn so Frührentner zu bekommen sind. Denn für nen Projekt haben wir
leider bloss 8.--/h über (halb-caritative Angelegenheit.) Es geht also nicht um Ausbeutung, sondern wir haben einfach nicht mehr über.
Es würde sich um ne reine Bürotätigkeit handeln. Frage, weil falls es utopisch sein sollte, fange ich gar nicht erst an zu suchen!

Danke!

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Für was arbeiten Frührentner auf 630.-- Basis?

    Hi tin tin,

    ich würde für diesen Stundenlohn nicht arbeiten. Das heißt aber nix. ;-)

    Wahrscheinlich kommt es darauf an, aus welchem Grund der Rentner arbeitet. Wenn er einfach Beschäftigung sucht, weil ihm die Decke auf den Kopf fällt, könnte es sein, dass jemand auch mit diesem Stundenlohn einverstanden ist. Für die, die arbeiten (müssen), um ein bißchen mehr Kohle zu haben, wird der Job nichts sein.

    Suchen lohnt sich bestimmt.

    Gruß

    Dagmar

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Achtung!

    ob ihr jemand findet, der für DM 8,-- pro Stunde arbeitet, sei dahingestellt. Wenn es eine quasi caritative Tätigkeit ist, spricht m. E. micht einmal was gegen ehrenamtliche (also: unentgeltiche) Mitarbeit/-hilfe.

    Dennoch muß bei sog. 630-Mark-Jobs nicht nur das erzeilte Arbeitseinkommen, sondern auch die ArbeitsZEIT berücksichtigt werden. Bei 630,- DM/Monat und angenommenen DM 8,-- pro Stunde ergibt das eine Arbeitszeit von annähernd 80 Stunden pro Monat. Damit ist ein Kriterium des sog. 630-Mark-Jobs nicht mehr erfüllt und die Tätigkeit wird wie ganz normale Arbeit "bewertet". M. W. dürfen 45 Stunden Arbeitszeit im Monat nicht überschritten werden.

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Danke für den Hinweis!

      Hallo Gunter,

      vielen Dank für Deinen Tip mit den 45 Stunden, der nicht unerheblich ist!

      Dafür gibt es aber schon eine Lösung, da die Beschäftigung für mehrere Bereiche ist und eine Mischfinanzierung vorhanden ist. Davon entfallen wiederum 300.-- mtl. steuerfrei auf eine Vereinsbeschäftigung in etwas analog der Übungsleiterpauschale.

      Von daher müssen wir das andere halt bloss so schieben, dass das in den 45 Std. bleibt!

      Ich hab schon mehrere Beiträge von Dir hier seit langem verfolgt. Du gibst viele wichtige, und interessante Anregungen!

      Gruss Tim

      • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
        45 Std. sind nicht so ganz richtig!

        Huhu!

        Es heißt: Nicht mehr als 15 Std. in der Woche!

        Gruß
        Guido

        • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
          Re: 'Nicht mehr als 15 Std' auch nicht!

          Hallo, Guido
          (und tin-tin u.a.),

          nach § 8 Sozialgesetzbuch IV müssen es weniger als 15 Stunden wöchentlich sein,
          Neben der Sozialversicherungspflicht (Steuerbefreiung dürfte bei Rentnern in den meisten Fällen nicht in Betracht kommen), die ja eben nicht gewollt ist, ist dies wichtig für einen Erwerbsunfähigkeitsrentner, der bei Überschreiten einer der Grenzen (Stundenzahl, 630,00 DM p.m.) mit Einbußen oder gar Entzug der Rente rechnen muß.

          Gruß
          steuerfux [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
            Die eine Minute.....*g*

            Huhu!
            Es heißt: Nicht mehr als 15 Std. in der Woche!

            Gruß
            Guido
            Hallo, Guido
            (und tin-tin u.a.),

            nach § 8 Sozialgesetzbuch IV müssen es weniger als 15 Stunden
            wöchentlich sein,
            OK - Stimmt!
            Aber aus der Erfahrung kann ich sagen, dass bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Std. niemand reklamiert! (zumindest bisher nicht - die wenigsten Abrechnungsprogramme akzeptieren aine Eingabe von 14 Std. und 59 Minuten ;-))

            Gruß
            Guido

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Vielen Dank an alle!

              Es reichen ja auch schon 2 Std. täglich, von daher bleiben wir bei 10 Std/wöchentlich!

              vielen, vielen Dank für die gesamten Aspekte.

              Muss irgendetwas anderes noch bedacht werden, was abgeführt werden muss?

              Gruss

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re: Die eine Minute.....*g*

              Hallo, Guido,
              der Niemand ist die gesetzliche Rentenversicherung, die bei einer Prüfung RÜCKWIRKEND den "630-DM-Job" kippt - mit allen Konsequenzen für beide Beteiligten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Rückwirkung kann vier (4) Jahren umfassen.
              Betrgasmäßig macht das für den Arbeitgeber u.U. nicht viel aus; für den EU-Rentner kann es "tödlich", wenn die Rentenrückzahlung (Versäumnis der Meldepflicht) vier Jahre umfaßt.

              Für die Praxis: 14 h 59 m glaubt kein Prüfer. Bleib bei einer 5-Tage-Woche bei täglich 2,5 Stunden, dann ist sogar noch etwas "Luft".

              Gruß
              steuerfux [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach einem Tag hilfreich
              Re^2: Die eine Minute.....*g*

              Hallo, Guido,
              der Niemand ist die gesetzliche Rentenversicherung, die bei
              einer Prüfung RÜCKWIRKEND den "630-DM-Job" kippt - mit allen
              Konsequenzen für beide Beteiligten, Arbeitgeber und
              Arbeitnehmer. Die Rückwirkung kann vier (4) Jahren umfassen.
              Betrgasmäßig macht das für den Arbeitgeber u.U. nicht viel
              aus; für den EU-Rentner kann es "tödlich", wenn die
              Rentenrückzahlung (Versäumnis der Meldepflicht) vier Jahre
              umfaßt.
              Da sagt mir meine Erfahrung etwas anderes (und ich betreue ca. 60 Unternehmen - bei denen bislang nichts reklamiert wurde).
              By the way - die Prüfungen werden zwar im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt, aber DURCH die Krankenkassen! Für die Praxis: 14 h 59 m glaubt kein Prüfer. Bleib bei einer
              5-Tage-Woche bei täglich 2,5 Stunden, dann ist sogar noch
              etwas "Luft".
              Da es so im SGB steht, HAT der Prüfer das zu glauben!

              Gruß
              Guido



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!