Früherer Chef rückt kein Zeugnis raus!

Liebe Experten,
hoffentlich ist meine Anfrage in diesem Brett richtig, bin mit der neuen Struktur noch nicht so vertraut. Naja, ich frage jetzt einfach mal los:

Ich war einer Firma beschäftigt, die ich dann aus freiem Willen (und zum Bedauern des Chefs, sagte er auf jeden Fall) nach 1/2 Jahr (=Ende der Probezeit) verlassen habe. Durch einen dummen Formfehler meinerseits (Eingang der Kündigung nicht schriftlich geben lassen) mußte ich statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag unterschreiben (was mir auch egal war). Mein Ausscheiden ging durch Übergabe und Resturlaub recht überstürzt über die Bühne. Inzwischen habe ich per Post meine Unterlagen (Steuerkarte und Co.) zurückbekommen, aber noch kein Zeugnis (obwohl das im Aufhebungsvertrag ausgemacht war). Mein Chef hatte mir extrem kurzfristig einen Termin gesetzt, an dem ich mein Zeugnis hätte abholen sollen, den konnte ich aber nicht wahrnehmen. Wie komme ich nun an mein Zeugnis? Da ich nun 400 km von der Firma weg wohne kann ich nicht einfach mal vorbeigehen. Sollte ich das mal schriftlich anmahnen? Wie formuliere ich das dann richtigerweise?
Übrigens, mündlich war mir versprochen, daß ich das Zeugnis per Post bekomme. Ach ja, mein Ausscheiden bei der Firma liegt jetzt 6 Wochen zurück.

Vielen Dank schon im Voraus für Euren Rat

Petzi

*dieihrenJobwechselkeinenTagbereuthat*

Hi Petzi,

grundsätzlich hättest Du die Möglichkeit, Klage bei Arbeitsgericht zu erheben, weil Dir ein Arbeitszeugnis per Gesetz zusteht. Dabei ist Scheiß egal, ob Du selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. In einem Punkt hat Dein Ex-Boss recht: das Zeugnis ist eigentlich eine „Holpflicht“, allerdings kann er Dir keinerlei Fristen setzen.

Bevor Du zum Arbeitsgericht rennst, solltest Du Deinen Ex-Chef - erst einmal höflich - anschreiben. Als Text schlage ich Dir Nachfolgendes vor (natürlich kenne ich Deinen Ex-Chef nicht, deswegen müßtest es Du evtl. entsprechend ändern und/oder ergänzen):

_Sehr geehrter Herr …,

aufgrund des Aufhebungsvertrages vom … schied ich am … aus der Gesellschaft aus. Die Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, SV-Ausweis, etc.) habe ich in der Zwischenzeit erhalten, allerdings liegt mir bisher kein Arbeitszeugnis vor.

Da mein Wohnort mittlerweile ca. 400 km von … entfernt liegt, sehe ich mich nicht in der Lage, das Zeugnis persönlich abzuholen. Ich wäre Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie mir das Zeugnis möglichst kurzfristig, spätestens aber bis zum … (ca. 2 Wochen) per Post zukommen lassen würden.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

…_

Funktioniert das nicht, schreibst Du Monsieur einen Tag nach Ablauf dieser Frist noch einmal an:

_Sehr geehrter Herr …,

auf mein Schreiben vom … haben Sie bisher nicht reagiert.

Mein Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses ergibt sich aus dem § 630 BGB. Ich darf Sie deshalb ebenso höflich wie dringend bitten, mir das Arbeitszeugnis bis zum … zukommen zu lassen. Sollte meine Bitte erneut unberücksichtigt bleiben, würde ich mich gezwungen sehen, nach Ablauf dieser Frist eine Klage vor dem Arbeitsgericht … zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

…_

Diese Klage würdest Du gewinnen. Falls ich Dir noch weiter helfen kann…

So long

Tessa

Hi Petzi,

grundsätzlich hättest Du die Möglichkeit, Klage bei
Arbeitsgericht zu erheben, weil Dir ein Arbeitszeugnis per
Gesetz zusteht. Dabei ist Scheiß egal, ob Du selbst gekündigt
oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. In einem
Punkt hat Dein Ex-Boss recht: das Zeugnis ist eigentlich eine
„Holpflicht“, allerdings kann er Dir keinerlei Fristen setzen.

Achtung: Beim Arbeitsgericht zahlt jeder immer die eigenen Kosten. Es ist nicht so, dass der „Verlierer“ die Gerichts-, Anwaltkosten des „Gewinners“ zahlt.

Bevor Du zum Arbeitsgericht rennst, solltest Du Deinen Ex-Chef

  • erst einmal höflich - anschreiben. Als Text schlage ich Dir
    Nachfolgendes vor (natürlich kenne ich Deinen Ex-Chef nicht,
    deswegen müßtest es Du evtl. entsprechend ändern und/oder
    ergänzen):

Höflich anschreiben ist immer gut.
Aber gerade bei Kündigungen, Anfragen dieser Art, Aufhebungsverträgen usw. sollte man IMMER die Post per Einschreiben schicken.

Diese Klage würdest Du gewinnen. Falls ich Dir noch weiter
helfen kann…

Ja, das ist ein sehr sicheres Ding. Wobei Du bestimmt so 300,- bis 400,- DM zurücklegen solltest, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast.

So long

Tessa

Kurzer Nachtrag
Hi Sascha,

Achtung: Beim Arbeitsgericht zahlt jeder immer die eigenen
Kosten. Es ist nicht so, dass der „Verlierer“ die Gerichts-,
Anwaltkosten des „Gewinners“ zahlt.

Das ist zwar richtig, aber nur in der ersten Instanz! Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Prozeß in erster Instanz selbst zu führen (§ 11 ArbGG).

Höflich anschreiben ist immer gut.
Aber gerade bei Kündigungen, Anfragen dieser Art,
Aufhebungsverträgen usw. sollte man IMMER die Post per
Einschreiben schicken.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ja, das ist ein sehr sicheres Ding. Wobei Du bestimmt so 300,-
bis 400,- DM zurücklegen solltest, wenn Du keine
Rechtschutzversicherung hast.

Nicht, wenn man auf den Anwalt verzichtet und wie Du schon selbst sagst, ist die Klage nicht zu verlieren.

Ciao

Tessa

Hi Tessa,

ich stolpere ein bißchen über die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Muss der ehem. Arbeitgeber überhaupt nach einem halben Jahr ein Zeugnis ausstellen??? Da bin ich mir nämlich nicht ganz so sicher. Vielleicht weißt du hier ja mehr.

Gruß

Dagmar

Hi Dagmar,

er muß! Allerdings gibt es nach sechs Monaten nur ein einfaches und kein qualifiziertes Zeugnis.

Selbst, wenn Du nur eine Woche gearbeitet hast, steht Dir ein Dreizeile mit der Überschrift „Arbeitsbestätigung“ zu, schließlich wirst Du Dir in dieser Woche nicht ausschließlich in der Nase gebohrt haben.:smile:

Ciao

Tessa

Hallo Petzi,

Dir steht von Rechtswegen immer ein Zeugnis zu.
Dieses muß Dir Dein ehemaliger Arbeitgeber am letzten Arbeitstag, wenn Du noch Resturlaub hast am letzten Tag Deiner Anwesenheit, ausgehändigt werden.
Du mußt ein Zeugnis nicht persönlich abholen. Er muß es Dir eigentlich unaufgefordert zukommen lassen.

Meine Tips :

  • Höflich den ehemaligen Arbeitgeber anschreiben und auffordern, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bis ca. 14 Tage Dir zukommen zu lassen.
  • Kommt nichts, erneut anschreiben und deutlich eine Frist (wieder ca. 14 Tage) setzten.
  • Kommt wieder nichts, zum Rechtsanwalt gehen.

Ich habe zwei sehr gute Bücher darüber. Schreibe mir eine Mail,
wenn Dich die Bücher interessieren. Dann schicke ich Dir per Mail die ISBN-Nummern, Autoren und Titel.
Dort steht alles genau drin, wie Du an Dein Zeugnis kommst und wie es auszusehen hat.

Gruß

Chris

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Hallo Christian,
danke für Dein Angebot mit den Büchern, ich werde es wohl erstmal mit dem höflichen Brief versuchen, wenn das nix nützt, melde ich mich nochmal wegen der Bücher.

Herzlichen Dank

Petzi

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