Ich arbeite in einer kleinen gemeinützigen Gesellschaft die ursprünglich 2 Chefs bzw. Vorstände hatte. Der eine von beiden wurde vor 3 Monaten aus der Firma geschmissen und „bediente“ sich bei seinem Abschied mit 80.000 DM aus der Firmenkasse. Nun ist die gesellschaft nach Aussage des zurückgebliebenen Chefs nicht mehr in der Lage mein Gehalt i.H.v. monatlich ca. 4000 DM brutto zu bezahlen. Auch die anderen Mitarbeiter erhalten keinen Lohn mehr. Der Chef bat uns vor 3 Monaten in einer Zusammenkunft vorest auf unsere Gehälter zu verzichten da wir ansonsten unsere Jobs verlieren müssten da die Gesellschaft wegen der Unterschlagung bankrott ist. Da ich eine Familie zu ernähren habe stehe ich nun vor Existenzproblemen da ich seit 3 Monaten kein gehalt mehr gesehen habe (nicht einmal einen Teilbetrag!). Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich verhalten soll???
Hallo Klaus,
das geht so nicht. Dein Chef ist verpflichtet Dir als Gehalt mindestens das Existenzminimum auszuzahlen. Das Existenzminimum errechnet sich aus der Familiengrösse und den notwendigen Ausgaben wie Verpflegung, Miete etc.
An deiner Stelle würde ich mir sofort einen Anwalt nehmen. Der Gehaltanspruch kann z. B. nach dem Tarifvertrag AVR innerhalb eines halben Jahres verjähren. Dann hast Du gar nichts.
Beispiel trifft auf Dich der Tarivvertrag AVR - Caritasverband zu dann sind Gehaltsansprüche aus Dezember am 30.06. verjährt, d.h. nicht mehr einklagbar.
Gruss Bernhard
Auch wenn es blöd klingt lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Hat die Firma Konkurs angemeldet ? Wenn ja Arbeitsamt Antragshürden bewältigen und dann Anwalt beauftragen Lohn und Gehhaltsforderungen durch zu ziehen. Wenn auch AA noch nicht Zahlt Bescheinigung für Sozialamt geben lassen. Dort erst mal Hilfe zum Lebensunterhalt geben lassen bis AA seine Mühle in Bewegung gesetzt hat. Besteht der AV nun noch oder ist er gekündigt ? Auch wenn das Verhältnis zum Chef sehr gut und evt. auch persönlich war der Anspruch richtet sich gegen die Firma (GmbH) und nicht gegen den Chef. Da ist Rücksicht am falschem Platz.
Gruss Jens
Hallo Klaus,
habe gleiche Erfahrung gemacht. Es gibt jedoch die Möglichkeit über Arbeitsamt oder Sozialamt Unterstützung zu bekommen. Empfehlen würde ich Dir dringend einen neuen Job (Nach 3 Monaten Gehaltsrückstand hast Du das Recht fristlos zu kündigen)
Wenn Firma Konkurs anmeldet, bekommst Du nur für Drei Monate dein Gehalt. Was bedeutet, Du läufst Gefahr ab jetzt umsonst zu arbeiten.
Ich hoffe, es wird sich alles zum Guten wenden…
ch arbeite in einer kleinen gemeinützigen Gesellschaft die
ursprünglich 2 Chefs bzw. Vorstände hatte. Der eine von beiden
wurde vor 3 Monaten aus der Firma geschmissen und „bediente“
sich bei seinem Abschied mit 80.000 DM aus der Firmenkasse.
Nun ist die gesellschaft nach Aussage des zurückgebliebenen
Chefs nicht mehr in der Lage mein Gehalt i.H.v. monatlich ca.
4000 DM brutto zu bezahlen. Auch die anderen Mitarbeiter
erhalten keinen Lohn mehr. Der Chef bat uns vor 3 Monaten in
einer Zusammenkunft vorest auf unsere Gehälter zu verzichten
da wir ansonsten unsere Jobs verlieren müssten da die
Gesellschaft wegen der Unterschlagung bankrott ist. Da ich
eine Familie zu ernähren habe stehe ich nun vor
Existenzproblemen da ich seit 3 Monaten kein gehalt mehr
gesehen habe (nicht einmal einen Teilbetrag!). Kann mir jemand
einen Rat geben wie ich mich verhalten soll???