Weihnachts- und Urlaubsgeld

Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Sep 2007

hi Ihr Wissenden,
bei der Bewerbung um eine Stelle (Privatwirtschaft) im mittleren Management wurde mir gesagt, Weihnachts- und Urlaubsgeld würde in diesem Betrieb schon seit Jahren nicht mehr gezahlt, lediglich eine "Gratifikation", die in guten Jahren in etwa die Höhe eines 13. Monatsgehaltes erreiche.
Meine Frage: ist das wirklich üblich, kein Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr zu zahlen?
Danke für Eure Antworten
leloup

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Weihnachts- und Urlaubsgeld

    Hi! Meine Frage: ist das wirklich üblich, kein Weihnachts- und
    Urlaubsgeld mehr zu zahlen?
    Ich will es mal so sagen: Es ist zumindest nicht mehr unüblich.


    LG
    Guido

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Frag mal ´nen Beamten danach...

    ...denen wurde das teilweis gestrichen bzw gekürzt.

  3. Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
    Re: Weihnachts- und Urlaubsgeld

    Moin, Meine Frage: ist das wirklich üblich, kein Weihnachts- und
    Urlaubsgeld mehr zu zahlen?
    Das hab ich zum letzten Mal glaub ich vor 7 Jahren bekommen... seither ist von beidem in allen folgendend Jobs nix mehr zu hören und zu sehen.

    Aber es gibt ja durchaus noch ein paar andere Schmankerl... frag doch z.B. nach einer Lebenesversicherung oder ähnlichem... mein AG zahlt mir da jährlich ein hübsches Sümmchen...

    Gruß
    demenzia

  4. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Wozu?

    Hi,

    ich habe mein Leben lang noch kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen. Warum auch? Ich finde es schon ganz nett, dass ich in der Zeit in der ich nicht produktiv bin Geld bezahlt bekomme.

    Solche Überbleibsel aus der Vergangenheit sind hoffentlich bald ganz abgeschafft. Es sollten lieber anständige 12 monatsgehälter gezahlt werden. Damit kann jeder selber wirtschaften. Der eine haut es für den Urlaub auf den Malediven raus, der andere sorgt damit für einen komfortablen Ruhestand und der wieder andere schafft damit beides.

    Gruß
    C.

  5. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Weihnachts- und Urlaubsgeld

    Hallo Leloup,
    Weihnachtsgeld ist eine sog. freiwillige betriebliche Leistung und es besteht kein Rechtsanspruch.
    Grüße
    Almut

    • Antwort von nach 13 Stunden 2 hilfreich

      Hi! Weihnachtsgeld ist eine sog. freiwillige betriebliche Leistung
      und es besteht kein Rechtsanspruch.
      Das ist so pauschal falsch!

      Es KANN eine freiwillige betriebliche Leistung ohne Rechtsanspruch sein.

      Oft genug aber sind es Tarifverträge oder betriebliche Übungen, die sehr wohl einen Rechtsanspruch zur Folge haben.


      LG
      Guido

  6. Antwort von nach 13 Stunden 3 hilfreich
    Entscheidend ist doch das Jahresgehalt

    Hallo,

    wie sich das zusammensetzt, ist doch nebensächlich.
    Es ist gut, sich von der Vorstellung zu lösen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden gezahlt, weil der AG "nett" ist.

    Das sind letzlich nur andere Zahlungsformen.
    Entscheidend ist, was jährlich unterm Strich rauskommt.
    Ich persönlich bevorzuge 12 Monatsgehälter ohne "Zuzahlungen"

    Gruss,
    TR

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re: Zustimmung!

      Hallo Thomas,

      beim Lesen der Frage hat mich bereits gewundert, dass das so ein Thema sein soll bei einer Einstellung im mittleren Management - meiner Erfahrung nach wird ab einer gewissen Gehaltsstufe ausschließlich über Jahresgehälter gesprochen.

      Mein jetziger Arbeitgeber hat mir übrigens netterweise die Wahl gelassen, ob ich mein Gehalt 12, 14 oder 1 mal jährlich haben möchte...

      Gruß
      Ramona

      • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
        Wie geil

        Hi, Mein jetziger Arbeitgeber hat mir übrigens netterweise die
        Wahl gelassen, ob ich mein Gehalt 12, 14 oder 1 mal jährlich
        haben möchte...
        Wow, und was hast du gewählt? Ich hätte wohl die einmalige Vorabzahlung genommen. das wäre ja der absolute Knaller. Oder zieht der davon noch einen Basiszins ab?

        Gruß
        C.



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