Arbeitszeugniss nach mehr als drei Jahren-möglich?

Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Okt 2007


Hallo allersamt,

wenn der Herr X im Mai 2004 seine Arbeit beendet hat und jetzt eine Arbeitszeugniss anfordet, ist es noch möglich, dass er eine bekommt?
Herr X ist im Jahre 2004 ausgereist und in diesem Jahr kommt er
wieder nach Deutschland.
Kann man da etwas locker mit der drei Jahre Frist umgehen?
Wer hat ähnliche Erfahrungen?

Danke für Ihre Antworten
mfg

Martina

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: Arbeitszeugniss nach mehr als drei Jahren-mögl

    Hi,

    möglich ist alles.

    Grüße, M.

  2. Antwort von nach 37 Minuten 0 hilfreich
    Re: Arbeitszeugniss nach mehr als drei Jahren-mögl

    Hallo!

    Eine genaue gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht.
    Zunächst einmal ist wichtig, in den Tarifvertrag, Arbeitsvertrag etc. zu schauen. Dort sind oft Ausschlussfristen genannt.

    Wenn dort nichts geregelt ist, geben einem die Gerichte zwischen sechs Monaten bis zu drei Jahren Zeit, einen Zeugnisanspruch geltend zu machen. Das hängt z.B. ab von der Art und Dauer der Tätigkeit oder der Größe des Betriebes oder der Einzelmeinung des Richters.

    Praktische Voraussetzung für ein Zeugnis ist, dass sich der Arbeitgeber überhaupt noch an den Arbeitnehmer erinnern kann, um eine qualifizierte Beurteilung abgeben zu können, ansonsten reichts halt nur für ´ne Tätigkeitsbeschreibung und 2 Standartsätze.

    VG

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