Arbeitszeit Regelungen?

Gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung in der steht zu welchen Uhrzeiten man nach einer Nachtschicht am nächsten Tag wieder anfangen darf? Mein Chef setzt mich nämlich ständig nach Nachtschichten auf den Frühdienst obwohl ich ihm bereits mehrmals gesagt habe, daß ich dies nicht könne und deswegen auch schon mehrfach an dem Morgen zum Arzt gegangen bin anstatt zur Arbeit.

Hi Claudia,

grundsätzlich regelt das ARBEITSZEITGESETZ die Arbeitszeiten. Ich bezweifle allerdings, dass Dir sein Inhalt weiterhilft. Wende Dich (ggf. anonym) an die Berufsgenossenschaft, in der Euer Betrieb Mitglied ist und erkundige Dich dort.

Meines Wissens müssen zwischen SChichtende und nächstem Schichtanfang mindestens 11 Stunden liegen. Aber sicherheitsalber besser nochmal im hier bereits genannten Gesetz nachsehen.

Alles Gute
Michael

Nach § 5 ArbZG ist eine Ruhezeit von 11 Stunden (Ausnahme in Krankenhäusern u.a. Einrichtungen) einzuhalten. Nix mit Frühschicht nach Nachtschicht. Wenn er nicht hören will, hört er vielleicht auf das Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Gibt nämlich Bußgeld bis 30.000 DM bei Zuwiderhandlung.

Scheinbar wurde mein Text falsch verstanen. Die Frage war eigentlich ob ich nach einer Nachtschicht wenn ich morgens nachhause konmme am nächsten Tag morgens anfangen darf (Nicht am Tag an dem ich morgens Feierabend habe. Wäre es nicht besser danach eine Spätschicht zu planen. Ich weiß nämlich danach nie wie ich schlafen soll und wälze mich die ganze Nacht hin und her. Der Körper hat sich doch daran gewöhnt am Tag zu schlafen. Darf er das überhaupt oder muß er mir Gelegenheit dazu geben mich zu regenerieren?

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Scheinbar wurde mein Text falsch verstanen. Die Frage war
eigentlich ob ich nach einer Nachtschicht wenn ich morgens
nachhause konmme am nächsten Tag morgens anfangen darf (Nicht
am Tag an dem ich morgens Feierabend habe. Wäre es nicht
besser danach eine Spätschicht zu planen. Ich weiß nämlich
danach nie wie ich schlafen soll und wälze mich die ganze
Nacht hin und her. Der Körper hat sich doch daran gewöhnt am
Tag zu schlafen. Darf er das überhaupt oder muß er mir
Gelegenheit dazu geben mich zu regenerieren?

Hallo Claudia,

das war wirklich mißverständlich. So wie Du es jetzt schilderst, schützt Dich kein Gesetz mehr. Natürlich ist es besser, wenn der Mensch Zeit hat, sich an einen anderen Tagesablauf zu gewöhnen. Die von Dir als belastend empfundene Diensteinteilung widerspricht aber keinen Schutzvorschriften. Sie ist vielmehr in vielen Bereichen üblich, z. B. bei ein paar hunderttausend Beschäftigten in Krankenhäusern.
Du solltest deshalb vorsichtig sein mit der Vorgehensweise, eine Krankmeldung zu schicken, statt am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Ob an Deinem Arbeitsplatz eine weniger belastende Diensteinteilung organisiert werden könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber vielleicht machst Du Dir einmal Gedanken darüber und wenn Du eine durchdachte Idee dazu hast, bringst Du die als Verbesserungsvorschlag ein. Wenn Deine Überlegung aber ergibt, daß eine günstigere Einteilung nicht durchzuführen ist, gewinnst Du immerhin die Einsicht in die Notwendigkeit. Und damit fällt es dann auch wieder leichter.

Gruß
Wolfgang

Na dann wollen wir nochmal…
Hallo Claudia,

Dir geht es also um das nachfolgende Szenario:

Du arbeitest von Dienstag 22:00 bis Mittwoch 06:00 Uhr, gehst am Mittwoch kurz nach 06:00 nach Hause und sollst am Donnerstag um 06:00 Uhr wieder zur Frühschicht antanzen.

Es geht und ist sogar legal! Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit ist ja erfüllt. Ich habe lange im Krankenhaus gearbeitet und kenne diese Geschichte.

Wenn Du aber diesen permanenten Schichtwechsel aus gesundheitlichen Gründen nicht packst, solltest Du Dir entweder ein qualifiziertes Attest besorgen und versuchen, Deinen Chef zu einer Umstellung zu bewegen oder - wenn gar nix mehr geht - Dir einen Job mit geregelten Arbeitszeiten suchen.

Übrigens: In welcher Branche arbeitest Du denn? Vielleicht fällt mir dazu mehr ein!

So long

Tessa

Hallo Claudia,
es ist wirklich entscheidend, zu wissen in was für einem Betrieb du tätig bist. Im Öffentlichn Dienst fallen Arbeitszeitregelungen in der Regel unter das Mitbestimmungsgesetz der Personalvertretungen. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegen der „harten“ Mitbestimmung, ohne Zustimmung des Personalrates geht da gar nix. Solltest du also im Öffentlichen Dienst arbeiten, kann dir in dieser Frage dein Personalrat helfen. Die gesamte Dienstplangestaltung muß vom Personalrat mitbestimmt werden.
Gruß Volker

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Hallo Claudia,

wirf doch mal einen Blick ins Arbeitszeitgesetz. Hier sind gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten enthalten, nach denen sich auch dein Arbeitgeber zu richten hat. Grundsätzlich gilt : Nach einer geleisteten Schicht wie in deinem Fall gilt eine Mindest-Ruhezeit von 10 Stunden !!!
Wo das Gesetz im Internet zu finden ist weiss ich allerdings auch im Augenblick nicht.
Bin als Betriebsrat ´meiner Firma lediglich gerade auf dein Frage gestossen.
Gruss,
Roland

Falls Du es mal benötigen solltest…
…findest Du es im Internet ganz flink unter

http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/ArbZG/long…

Ciao

Tessa