Antwort von
nach 6 Stunden
hilfreich
Re^2: Arbeitszeit Regelungen?
Scheinbar wurde mein Text falsch verstanen. Die Frage war
eigentlich ob ich nach einer Nachtschicht wenn ich morgens
nachhause konmme am nächsten Tag morgens anfangen darf (Nicht
am Tag an dem ich morgens Feierabend habe. Wäre es nicht
besser danach eine Spätschicht zu planen. Ich weiß nämlich
danach nie wie ich schlafen soll und wälze mich die ganze
Nacht hin und her. Der Körper hat sich doch daran gewöhnt am
Tag zu schlafen. Darf er das überhaupt oder muß er mir
Gelegenheit dazu geben mich zu regenerieren?
Hallo Claudia,
das war wirklich mißverständlich. So wie Du es jetzt schilderst, schützt Dich kein Gesetz mehr. Natürlich ist es besser, wenn der Mensch Zeit hat, sich an einen anderen Tagesablauf zu gewöhnen. Die von Dir als belastend empfundene Diensteinteilung widerspricht aber keinen Schutzvorschriften. Sie ist vielmehr in vielen Bereichen üblich, z. B. bei ein paar hunderttausend Beschäftigten in Krankenhäusern.
Du solltest deshalb vorsichtig sein mit der Vorgehensweise, eine Krankmeldung zu schicken, statt am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Ob an Deinem Arbeitsplatz eine weniger belastende Diensteinteilung organisiert werden könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber vielleicht machst Du Dir einmal Gedanken darüber und wenn Du eine durchdachte Idee dazu hast, bringst Du die als Verbesserungsvorschlag ein. Wenn Deine Überlegung aber ergibt, daß eine günstigere Einteilung nicht durchzuführen ist, gewinnst Du immerhin die Einsicht in die Notwendigkeit. Und damit fällt es dann auch wieder leichter.
Gruß
Wolfgang