Huhu!
Ist es eigentlich immer so, dass man zwei Tage krank sein ‚darf‘ ohne einen gelben Schein zu bringen? Oder gilt das nur für Beamte? Vor allem, wie ist das bei Azubis?
Bye, Vanessa
Huhu!
Ist es eigentlich immer so, dass man zwei Tage krank sein ‚darf‘ ohne einen gelben Schein zu bringen? Oder gilt das nur für Beamte? Vor allem, wie ist das bei Azubis?
Bye, Vanessa
Hallo Vanessa,
zwei blaugemachte Tage - Entschuldigung, will natürlich sagen, zwei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden längst
nicht überall akzeptiert. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber verlangen, daß Ausfallzeiten, für die Lohn-oder Gehaltszahlung
geltend gemacht werden, vom ersten Tag an mit einem „gelben Schein“ belegt sind.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
zwei blaugemachte Tage - Entschuldigung, will natürlich sagen,
zwei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
*lach* Nee, aber es ist doch so, dass man oft keinen Bock hat, wegen einer Kleinigkeit, von der man weiss, sie ist morgen eh wieder weg ist, stundenlang beim Arzt zu hocken und sich dort estmal richtig was einzufangen.
werden längst
nicht überall akzeptiert. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber
verlangen, daß Ausfallzeiten, für die Lohn-oder Gehaltszahlung
geltend gemacht werden, vom ersten Tag an mit einem „gelben
Schein“ belegt sind.
Aha, gibt es dazu auch so §§§?? Oder muss das im Vertrag stehen?
Bye, Vanessa
…die §§§:
U. a. entschied das Bundesarbeitsgericht am 01.10.1997 in dieser Frage, nachzulesen unter
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.de/texte/32.htm
Gruß
Wolfgang
Super, danke!
Bye, Vanessa
Achtung, Ergänzung
Das BAG hat allerdings dieses Jahr auch entschieden, daß im Falle, daß der Arbeitgeber generell die AU bei den Mitarbeitern früher verlangt, der Betriebsrat mitbestimmen muß, andernfalls eine auf die verspätete Vorlage ergangene Abmahnung unwirksam ist.
Hi!
Ah, danke! Wobei das in Firmen ohne BR hinfällig ist, oder?
bye, Vanessa
Hallo Vanessa,
das Problem ist einfach. Von gesetzes Wegen gelten drei Tage. Am vierten Tag muss eine AU-Bescheinigung vorliegen. Abweichend davon sind dann die Regelungen in den Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen massgeblich.
Wie es im Einzelfall aussieht ist in den zutreffenden Tarifverträgen, Einzelverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt.
Die Tarif- und Einzelverträge bzw. Betriebsvereinbarungen haben Vorrang vor dem Gesetzt.
Gruss Bernhard
Hallo!
Wie es im Einzelfall aussieht ist in den zutreffenden
Tarifverträgen, Einzelverträgen und Betriebsvereinbarungen
geregelt.
Und bei Azubis?
Die haben doch bestimmte Rechte/Pflichten/Verträge, oder?
Bye, Vanessa
Hi Vanessa,
cih möchte Dich auf diesem Gebiet ausdrücklich vor Experimenten warnen: grundsätzlich gilt, dass bei Arbeitsunfähigkeit über deren GESAMTE Dauer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen MUSS. Nur in Ausnahmen gibt es Abweichungen.
Bezüglich der Entgeltfortzahlung gibt es m. W. für Azubi KEINE Sonderregelungen - warum auch?!
Fazit: Bleibt ein Arbeitnehmer „Krnakheitsbedingt“ seiner Arbeit fern und kann dies nicht durch AU-Bescheinigung nachweisen, so gilt das im Zweifel als unentschuldigtes Fehlen. Selbst die verspätete Übergabe des sog. gelben Scheines kann Abmahnung(en) und letztlich Kündigung berechtigen.
Jobsuche (Krank ohne ärztl. Attest)
Weils so schön zum Thema passt.
Kann man für die Jobsuche eigentlich Urlaub beantragen oder macht man für sowas doch lieber mal nen tag „blau“ ? 
Frank
Hi Frank,
ob´s zum Thema paßt, sei Mal dahingestellt. In einigen Bereichen ist (per Tarifvertrag) tatsächlich eine Freistellung zur Jobsuche geregelt. Meistens aber nur für den Fall der betriebsbedingten Kündigung. Generell kann also nicht jede® ArbeitnehmerIn sich auf diese bezahlte Freistellung zur Jobsuche berufen. Mit dem „Blau-machen“ wäre ich vorsichtig, da Chefs (sowohl der alte, als auch der „neue“) diesebezüglich „einen Riecher zu haben“ scheinen.
Sicher kannst Du Deinem Boss sagen: Ich hab Morgen ein
Vorstellungsgepräch und brauche deshalb Urlaub. Das halte ich
aber eher für dumm. Ich würde lieber eine aufwändige ärztliche
Untersuchung, einen Behördengang oder sonstwas vorschieben.
Sollte absehbar sein, dass Du einen neuen Job brauchst (Bereits
vom AG gekündigt, Zeitvertrag läuft aus…), sollte der
Arbeitgeber Dir Urlaub gewähren. Anspruch auf Sonderurlaub
besteht idR. nicht.
Wenn Du für soetwas blau machst und erwischt wirst, kannst Du
davon ausgehen, dass Du kurzfristig seeeeehr viel Zeit zur
Jobsuche hast, da soetwas eine fristlose Kündigung rechtfertigen
dürfte.
Gruß
Matthias
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So isses. (o.T.(