Krank ohne ärztl. Attest

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Nov 2000

Huhu!

Ist es eigentlich immer so, dass man zwei Tage krank sein 'darf' ohne einen gelben Schein zu bringen? Oder gilt das nur für Beamte? Vor allem, wie ist das bei Azubis?

Bye, Vanessa

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten hilfreich
    Re: Krank ohne ärztl. Attest

    Hallo Vanessa,

    zwei blaugemachte Tage - Entschuldigung, will natürlich sagen, zwei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden längst
    nicht überall akzeptiert. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber verlangen, daß Ausfallzeiten, für die Lohn-oder Gehaltszahlung
    geltend gemacht werden, vom ersten Tag an mit einem "gelben Schein" belegt sind.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 38 Minuten hilfreich
      Re^2: Krank ohne ärztl. Attest

      Hallo! zwei blaugemachte Tage - Entschuldigung, will natürlich sagen,
      zwei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
      *lach* Nee, aber es ist doch so, dass man oft keinen Bock hat, wegen einer Kleinigkeit, von der man weiss, sie ist morgen eh wieder weg ist, stundenlang beim Arzt zu hocken und sich dort estmal richtig was einzufangen. werden längst
      nicht überall akzeptiert. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber
      verlangen, daß Ausfallzeiten, für die Lohn-oder Gehaltszahlung
      geltend gemacht werden, vom ersten Tag an mit einem "gelben
      Schein" belegt sind.
      Aha, gibt es dazu auch so §§§?? Oder muss das im Vertrag stehen?

      Bye, Vanessa

        • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
          Re^4: Bitte gleich, bitte hier, wie gewünscht..

          Super, danke!

          Bye, Vanessa

          • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
            Achtung, Ergänzung

            Das BAG hat allerdings dieses Jahr auch entschieden, daß im Falle, daß der Arbeitgeber generell die AU bei den Mitarbeitern früher verlangt, der Betriebsrat mitbestimmen muß, andernfalls eine auf die verspätete Vorlage ergangene Abmahnung unwirksam ist.

            • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
              Re: Achtung, Ergänzung

              Hi!

              Ah, danke! Wobei das in Firmen ohne BR hinfällig ist, oder?

              bye, Vanessa

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              So isses. (o.T.(

              <

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Krank ohne ärztl. Attest

    Hallo Vanessa,

    das Problem ist einfach. Von gesetzes Wegen gelten drei Tage. Am vierten Tag muss eine AU-Bescheinigung vorliegen. Abweichend davon sind dann die Regelungen in den Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen massgeblich.

    Wie es im Einzelfall aussieht ist in den zutreffenden Tarifverträgen, Einzelverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt.

    Die Tarif- und Einzelverträge bzw. Betriebsvereinbarungen haben Vorrang vor dem Gesetzt.

    Gruss Bernhard

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Krank ohne ärztl. Attest

      Hallo! Wie es im Einzelfall aussieht ist in den zutreffenden
      Tarifverträgen, Einzelverträgen und Betriebsvereinbarungen
      geregelt.
      Und bei Azubis?
      Die haben doch bestimmte Rechte/Pflichten/Verträge, oder?

      Bye, Vanessa



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