Vertragsrecht/Kündigung

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Nov 2000

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe eine Frage
und zwar 1. Ich arbeite seit einem Jahr in einem Betrieb und habe zum 30.11.00 gekündigt, weil ich mich selbständig mache.
Ich habe aber damals keinen Arbeitsvertrag unterschrieben gilt trotzdem ein mündlicher Vertrag ?
Ich möchte gerne früher aus dem Betrieb , weil ich nach meinen Kündigung nur noch arbeit bis am hals bekomme und auch immer blöd angemacht werde.
ich habe sogar angeboten mein Lohn für den November zu behalten wenn er mich nur gehen läßt.
Jetzt spricht er von nötigung weil ich angeblich die Arbeit nicht schaffe und er verlangt von mir überstunden weil ich so langsam seie.
Wie komme ich jetzt früher da raus oder was kann passieren wenn ich einfach nicht mehr hingehe ?
Weil ich habe gekündigt und mein Geld kann er auch behalten.
Es wäre lieb wenn Sie mir helfen könnten

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten hilfreich
    Re: Vertragsrecht/Kündigung

    Hallo Michael,

    Du hast in jedem Fall einen Arbeitsvertrag, selbst wenn es darüber kein Schriftstück gibt und selbst dann, wenn es nie mündliche Vereinbarungen über Details gegeben hat. Dann ist stillschweigend durch Deinen damaligen Arbeitsbeginn ein gültiger Vertrag zustande gekommen, für den die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Urlaub und Kündigungsfristen gelten.

    Bis zum Monatsletzten, Deinem letzten Arbeitstag, ist es nicht mehr lange hin. Für die paar Tage wirst Du es doch wohl schaffen, ein dickes Fell zur Schau zu tragen. Verzichte vor allen Dingen nicht auf das letzte Gehalt, wie Du es vorhast. Du willst Dich selbständig machen, da brauchst Du jede Mark.
    Hast Du noch Urlaub offen? Falls ja, jetzt noch nehmen!

    Wenn Du wider alle Vernunft trotzdem einfach die letzten paar Tage blau machst, kann nicht viel passieren. Du bekommst für diese Tage kein Gehalt und Du "riskierst" die fristlose Kündigung.

    Gruß
    Wolfgang

  2. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Vertragsrecht/Kündigung

    Hallo Michael, Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

    ich habe eine Frage
    und zwar 1. Ich arbeite seit einem Jahr in einem Betrieb und
    habe zum 30.11.00 gekündigt, weil ich mich selbständig mache.
    Ich habe aber damals keinen Arbeitsvertrag unterschrieben gilt
    trotzdem ein mündlicher Vertrag ?
    Wie Wolfgang Dreyer schon schrieb - ja, undzwar mit allem Drum und Dran. Ich möchte gerne früher aus dem Betrieb , weil ich nach meinen
    Kündigung nur noch arbeit bis am hals bekomme und auch immer
    blöd angemacht werde.
    ich habe sogar angeboten mein Lohn für den November zu
    behalten wenn er mich nur gehen läßt.
    Jetzt spricht er von nötigung weil ich angeblich die Arbeit
    nicht schaffe und er verlangt von mir überstunden weil ich so
    langsam seie.
    Wie komme ich jetzt früher da raus oder was kann passieren
    wenn ich einfach nicht mehr hingehe ?
    Weil ich habe gekündigt und mein Geld kann er auch behalten.
    Es wäre lieb wenn Sie mir helfen könnten
    Einfach nicht mehr hingehen kann ich nicht empfehlen. U. U. können (wenn der AG Schaden nachweisen kann) Schadensersatz-ansprüche auf Dich zukommen. Vielleicht hast Du ja Zeugen, die das Mobbing beobachten, dann hättest Du - rechtlich gesehen - gute Chancen. Da Du Dir diesen Stress jedoch vermutlich nicht antun willst, empfehle ich (ausdrücklich nur in solch einem Fall!!!) einfach zum Arzt zu gehen. Laß` Dich krank schreiben. Deinem Hausarzt kannst Du die Situation sicher schildern und so lange ist es nicht mehr, bis zum entgültig letzten Arbeitstag. Ich glaube nicht, daß sich in diesem Fall da nichts machen ließe, letztendlich leidest Du ja in der Tat unter der Situation. Verzichte in keinem Fall auf Dein letztes Gehalt! Es steht Dir gesetzlich zu, egal was passiert!

    Ich wünsche Dir, daß Du die Tage noch heil überstehst!

    Gruß, Mel

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