Vertragsrecht/Kündigung
Von: , Frage gestellt am Do, 16. Nov 2000
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe eine Frage
und zwar 1. Ich arbeite seit einem Jahr in einem Betrieb und habe zum 30.11.00 gekündigt, weil ich mich selbständig mache.
Ich habe aber damals keinen Arbeitsvertrag unterschrieben gilt trotzdem ein mündlicher Vertrag ?
Ich möchte gerne früher aus dem Betrieb , weil ich nach meinen Kündigung nur noch arbeit bis am hals bekomme und auch immer blöd angemacht werde.
ich habe sogar angeboten mein Lohn für den November zu behalten wenn er mich nur gehen läßt.
Jetzt spricht er von nötigung weil ich angeblich die Arbeit nicht schaffe und er verlangt von mir überstunden weil ich so langsam seie.
Wie komme ich jetzt früher da raus oder was kann passieren wenn ich einfach nicht mehr hingehe ?
Weil ich habe gekündigt und mein Geld kann er auch behalten.
Es wäre lieb wenn Sie mir helfen könnten
