Arbeiten im Erziehungsurlaub

Von: , Frage gestellt am Fr, 24. Nov 2000

Hallo,

nachdem ich erst ein Posting in Eltern und Kinder hatte, was sicherlich besser hierher gehört, nochmal meine Frage:

Meine Frau ist Zahnarzthelferin und befindet sich z. Zt. im Erziehungsurlaub.
Nun möchte Sie 8 Stunden in der Woche bei einem anderen Zahnarzt auf 630 Dm-Basis arbeiten.

Muss Sie nun dieses Ihrem Arbeitgeber melden oder ist das im Erziehungsurlaub nicht notwendig?

Vielen Dank im voraus!

Andreas

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Arbeiten im Erziehungsurlaub

    Hallo, Andreas,

    dieser Nebenjob ist genehmigungspflichtig. Da er bei der Konkurrenz ausgeübt wird, hat der Arbeitgeber auch die Möglichkeit, die Genehmigung zur Ausübung dieser zu versagen; dafür muß er triftige Gründe anführen.
    Also auf jeden Fall denm Arbeitgeber diesen Job anzeigen und hoffen ,daß ernicht widerspricht,

    Gruß
    steuerfux [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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