Weihnachtsgeld

Von: , Frage gestellt am Fr, 1. Dez 2000

Hallo,
am 1.10.00 habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Habe ich dann trotzdem Anspruch auf ensprechend
den Arbeitsmonaten anteilige Weihnachtsgeld? Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich im Vorraus.
Jaochim

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Archiv

    Hi!

    Sieh mal da nach! Die Frage wurd schon unter diversen Aspekten "durchleuchtet"!

    Gruß

    Bernd

  2. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Das kommt drauf an ...

    "Weihnachtsgeld" ist nicht gesetzlich geregelt, sondern bestenfalls in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen bzw. sog. betriebliche Übung. Zu Tarifverträgen kann Dir Deine Gewerkschaft sicherlich was sagen. Betriebsvereinbarungen kann ausschließlich der Betriebsrat mit dem Arbeitsgeber abschließen - also dort fragen. Deinen Arbeitsvertrag kennst Du vermutlich selbst am besten und zu der sog. betrieblichen Übung (, die Du ja noch nicht hast,) können Dir die KollegInnen bestimmt was sagen.
    Es kommt also drauf an!

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