Oh du Fröhliche ?

Hallo,

wieder einmal eine Frage zu Thema Wheinachtsgeld.
Ist es erlaubt jemanden kein Wheinachtsgeld zu zahlen, der 5 Monate im Angestelltenverhältnis arbeitet, während andere die länger als ein Jahr arbeiten das Wheinachtsgeld erhalten ?
Muss das Wheinachtsgeld nicht anteilig bezahlt werden ?

Rainer

Deine Frage …
lieber Rainer,

wird etwas weiter unten konkret und umfassend beantwortet.

Hallo Rainer,

auch wenn weiter unten schon alles gesagt ist, hier noch mal kurz eine allgemeine Antwort:

Zum „Weihnachtsgeld“ (oft heißt es anders, z.B. Jahresabschlußvergütung) gibt es keine gesetzl. Regelung. Ob und unter welchen Umständen ein Anspruch besteht, steht meist im Tarifvertrag (oder, wenn der fehlt im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbahrung).
Es ist durchaus zulässig, neu eingetretene oder ausscheidende Arbeitnehmer von dieser Leistung auszuschließen.

Genaue Auskunft kann der Betriebsrat/Personalrat oder die zuständige Gewerkschaft geben.

Gruß Stefan