Kündigungszeiten ?!

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Dez 2000

Hallo liebe Wer-Weiss-Was-Leute,

wir haben ein Problem. Wie sieht das aus mit Kündigungszeiten, wenn ich außerhalb einer Probezeit Kündige. Im Arbeitsvertrag ist festgehalten, daß bis zum 25. Lebensjahr keine Kündigungszeiten angerechnet werden, daß heißt hier also keine Kündigungsfrist vorliegt. Was sagt der Gesetztgeber ?!

Die Probezeit geht bis zum 15.12. und es soll möglicherweise am 14.12.00 zum 31.12. gekündigt werden. Alternativ kann auch am 16.12.00 gekündigt werden zum 31.12.

was ist sinvoll, was sagt das Gesetz. Gibt es hier eine Grundlage, die egal was unterschrieben wird, das Unterschriebene zu nichte macht ? oder ist das maßgeblich was im Vertrag drin steht? Wer weiß Antwort ?

Gruß

Markus

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten hilfreich
    Re: Kündigungszeiten ?!

    wir haben ein Problem. Wie sieht das aus mit Kündigungszeiten,
    wenn ich außerhalb einer Probezeit Kündige. Im Arbeitsvertrag
    ist festgehalten, daß bis zum 25. Lebensjahr keine
    Kündigungszeiten angerechnet werden, daß heißt hier also keine
    Kündigungsfrist vorliegt. Was sagt der Gesetztgeber ?!
    Das heißt nur, wenn Du länger im Betrieb arbeitest, daß die Zeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht mit zur Betriebsgehörigkeit gerechnet werden.
    Beispiel: 5 Jahre Betriebszugehörigkeit- 3 Monate zum Quartal
    10 jahre - 6 Monate usw. Diese Zeiten gelten aber nur *nach* dem 25. Lebensjahr.
    Wenn Du mit 18 dort anfängst und mit 28 kündigst hast Du nur 3 Jahre Betriebszugehörigkeit (keine 10!). D.h. Kündigungfrist <3 Monate.

    Das hat nichts mit den Probezeiten zu tun.

    Zauberm@us

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