Hallo liebe Wer-Weiss-Was-Leute,
wir haben ein Problem. Wie sieht das aus mit Kündigungszeiten, wenn ich außerhalb einer Probezeit Kündige. Im Arbeitsvertrag ist festgehalten, daß bis zum 25. Lebensjahr keine Kündigungszeiten angerechnet werden, daß heißt hier also keine Kündigungsfrist vorliegt. Was sagt der Gesetztgeber ?!
Die Probezeit geht bis zum 15.12. und es soll möglicherweise am 14.12.00 zum 31.12. gekündigt werden. Alternativ kann auch am 16.12.00 gekündigt werden zum 31.12.
was ist sinvoll, was sagt das Gesetz. Gibt es hier eine Grundlage, die egal was unterschrieben wird, das Unterschriebene zu nichte macht ? oder ist das maßgeblich was im Vertrag drin steht? Wer weiß Antwort ?
Gruß
Markus