Arbeitsrecht-Paragraphen, wo?

Hallo!

Bereits vor einiger Zeit habe ich hier im Forum eine Frage zu Zeitverträgen gestellt. Dort wurde unter anderem gesagt, daß wenn mich mein Arbeitgeber auch nur einen Tag über die Befristung hinaus beschäftigt, wäre es automatisch ein unbefristeter Vertrag. Diese Meinung wurde mir auch von anderer Stelle gesagt, deshalb meine Frage:
Wo finde ich das im Gesetzestext? Gibt es z.B. im Web irgendwo einen Hinweis auf den Paragraphen? Dann könnte ich meinen Arbeitgeber damit konfrontieren.
Vielen Dank

Frauke

Hallo,

ohne genaue Kenntnis der Umstände läßt sich kaum etwas sagen. Kundig machen kannst Du Dich z. B. hier http://www.bma.de/download/gesetze/BeschFG.htm
oder du gibst ein paar Stichworte bei http://www.google.de ein.

Du solltest Dir aber überlegen, was du erreichen willst. Grundsätzlich kannst Du mit der juristischen Keule keine Anstellung erzwingen. Grundlage ein Vertrages ist immer der beiderseitige Wille und wenn eine Seite nicht will, nützt auch die Konfrontation mit Paragraphen wenig. Jedenfalls dann nicht, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses das Ziel ist.

Gruß
Wolfgang

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Kleine Anmerkung
Hallo,

ab dem 1.1.2001 gilt das Bechäftigungsförderungsgesetz nicht mehr! Dann müsstest Du Dich auf das (meines Wissens immer noch nicht von Bruder Johannes unterzeichnete) TzBfG berufen.

Da steht jedoch zu diesem Fall auch nix anderes drin (Bekannte Beschäftigung über das Ende der Befristung hinaus = unbefristet)

Gruß
Guido

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