Meine Firma möchte meinen Resturlaub auszahlen und zwar mit 100%
meines Arbeitslohnes.
Meine Forderungen liegen aber bei 150%, da ich den Urlaub aus der Auftragslage heraus nicht nehmen konnte.
Wieviel steht mir eigentlich zu ?
Meine Firma möchte meinen Resturlaub auszahlen und zwar mit 100%
meines Arbeitslohnes.
Finde ich schon recht großzügig. Normalerweise könnte er den Urlaub auch ins nächste jahr übertragen! (BUrlG, § 7, 3)
Meine Forderungen liegen aber bei 150%, da ich den Urlaub aus
der Auftragslage heraus nicht nehmen konnte.
Wieviel steht mir eigentlich zu ?
Wieso 150 % ???
Auf die Schnelle habe ich jetzt nur den § 7, Abs. 4 BUrlG gefunden…
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht genommen werden, so ist er abzugelten.
OK - das ist jetzt nur für die Kündigung, aber bestimmt übertragbar (bin momentan mit nicht ganz so viel Zeit gesegnet, sonst würde ich suchen)
Von 50% Zuschlag steht da nix. Was sagt denn euer Tarifvertrag?
Juristen fragen zunächst: WER will WAS von WEM (und WORAUS ergibt sich der Anspruch ggf.)?
Die Firma will Auszahlung, also was von Dir. Das ist schon Mal für Deine Verhandlungsposition gut. Sofern sie Dir „nur“ 100% geben, hast Du weniger, als wenn Du den Urlaubsanspruch realisieren würdest (Lohn plus Urlaubsgeld = höheres Brutto => mehr Abzüge!)
Anhand Diener konkreten Daten müßtest Du einmal nachrechnen (lassen) bei welchem Prozentsatz Du anfängst plus zu machen. Darunter würde ich meinen Urlaub nicht „verkaufen“.
Übrigens steht Dir juristisch lediglich der Urlaub, also die vergütete Freizeit, zu.
Das war KEIN Vertipper…
…ich finde mittlerweile Weihnachten nur etwas entfremdet. Und da ich gleich noch in die City muss und mich mit heftigen Rohheiten irgendwelcher rücksichtslos, hektischen Leute auseinadersetzen darf, bin ich etwas weg vom „frohen“ Fest.
Dein Urlaub ist Erholungs-Urlaub.
Sollte die Gewerkschaft dahinter kommen, kommt dein Chef in Teufels Küche.
Solltest du mal später berufsbedingte gesundheitliche Probleme bekommen und die Krankenkasse kommt dahinter das du keinen Erholungs-Urlaub hattest, kannst du dir an den fünf Fingern abzählen, wann die die Leistungen einstellen.
Deinen Urlaub von 2000 kannst du bis zum letzten Tag des ersten Quartals mitnehmen und notfalls mit Absprache mit deiner Firma sogar ins zweite Quartal d.h. dein erster Tag Urlaub muß spätestesn am letzten Tag des Quartals angetreten sein.
Dein Urlaub ist Erholungs-Urlaub.
Sollte die Gewerkschaft dahinter kommen, kommt dein Chef in
Teufels Küche.
Moment mal.
1.) Wir wissen nicht um wieviel Urlaub es geht. Eine Ausbezahlung von Urlaubsanspruch, der höher als der gesetzliche (24 Tage) ist, sollte im Einvernehmen zwischen AG und AN möglich sein. Ausserdem ist nicht die Gewerkschaft die Instanz die Ärger machen kann, sondern der Gesetzgeber (ja, da gibt es einen Unterschied). Die Gewerkschaft hat einem Arbeitgeber gegenüber überhaupt keine Rechte, höchstens ein Betriebsrat, sofern vorhanden.
Solltest du mal später berufsbedingte gesundheitliche Probleme
bekommen und die Krankenkasse kommt dahinter das du keinen
Erholungs-Urlaub hattest, kannst du dir an den fünf Fingern
abzählen, wann die die Leistungen einstellen.
Wer redet von „keinem“ Urlaub, ich habe es so verstanden, dass es um einen Restanspruch geht.
Deinen Urlaub von 2000 kannst du bis zum letzten Tag des
ersten Quartals mitnehmen und notfalls mit Absprache mit
deiner Firma sogar ins zweite Quartal d.h. dein erster Tag
Urlaub muß spätestesn am letzten Tag des Quartals angetreten
sein.
Der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen und darf nur in Ausnahmefällen in Absprache mit dem Arbeitgeber in´s nächste Jahr übernommen werden. In diesen Fällen muss der Urlaub bis zum 31.03. genommen werden um nicht zu verfallen.
So ist es im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt.