Zwischenzeugnis...

Von: , Frage gestellt am Sa, 20. Sep 2008
Hi,ich habe auf eigenen Wunsch ein Zwischenzuegnis erhaten....
alle hören sich ja irgendwie gut an....
zu meiner Person:
22 Jahre(mit 15 dort mit der ausbildung begonnen),kaufmann im einzalhandel (lebensmittel),im selben Betrieb gelernt,substitut,nie krank,...

Zwischenzeugnis

Herr xxxx, geboren am xx.xx.xxxx in xxx xxx, trat am xx.xx.xxxx als Auszubildender in mein Unternehmen ein.Hier wurde er gemäß den Richtlinien des Berufsbildes des Kaufmann im Einzelhandel ausgebildet.Die Prüfung legte er mit Erfolg vor der IHK zu xxxxxxx am xx.xx.xx ab.
Im Anschluss übernahm ich Herrn xxxx als Kaufmann im Einzelhandel in ein festes Arbeitsverhältnis.
Seit dem xx.xx.xxxx ist Herr xxxx Substitut in meinem Markt.

Zu seinen Hauptaufgaben als Substitut gehört neben der Beratung und der Bedienung unserer Kunden folgende Tätigkeiten:
Warendisposition,
Vertriebsorientierte Warenpräsentation in Regalen und Frischeabteilungen,
sortieren und auffüllen der Waren,
Durchführen von Bestandsaufnahmen,
kassierende Tätigkeit und damit verbundene Arbeiten,
die ständige Prüfung und Aktualisierung der Preisauszeichnungen,
der tägliche Kassenabschluss.

Herr xxxx ist im positiven Sinne ein Sachkriticher Mitarbeiter, der hinsichtlich der Arbeitsabläufe viele gute Anregungen macht und realisiert.
Durch seine sehr aktive Einstellung in Verbindung mit seinen hervorragenden Kenntnissen führt Herr xxxx seine Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit durch.
Er zeigt sich bei der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche flexibel und aufgeschlossen.Herr xxxx erledigt die Ihm übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Aufgrund seiner Arbeitsweise und seiner Berufserfahrung ist Herr xxxx in der Lage, alle vor Ort üblicherweise auftretenden Problemfälle zu lösen.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen ist einwandfrei.
Er ist ehrlich,fleißig und pünktlich.

Herr xxxx erhält auf eigenen Wunsch ein Zwischenzeugnis

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach einer Stunde 1 hilfreich
    Mies!
    Hi! 22 Jahre(mit 15 dort mit der ausbildung begonnen),kaufmann im
    einzalhandel (lebensmittel),im selben Betrieb
    gelernt,substitut,nie krank,...
    Ohne das hätte ich jetzt bestenfalls auf die FAQ:2027 verwiesen, da es sich aber nur um fehlende Daten handelt, und Du weiterhin dort beschäftigt bist, sollte es schon passen. Herr xxxx, geboren am xx.xx.xxxx in xxx xxx, trat am
    xx.xx.xxxx als Auszubildender in mein Unternehmen ein.Hier
    wurde er gemäß den Richtlinien des Berufsbildes des Kaufmann
    im Einzelhandel ausgebildet.Die Prüfung legte er mit Erfolg
    vor der IHK zu xxxxxxx am xx.xx.xx ab.
    Mit Erfolg heißt nix weiter als: Er hat bestanden.
    Im Zweifel also mit einer knappen 4...
    (GUTER Erfolg, HERVORRAGENDER Erfolg wären da Alternativen) Seit dem xx.xx.xxxx ist Herr xxxx Substitut in meinem Markt.
    Hier wäre schon wichtig zu wissen: Seit WANN Zu seinen Hauptaufgaben als Substitut gehört neben der
    Beratung und der Bedienung unserer Kunden folgende
    Tätigkeiten:
    Warendisposition,
    Vertriebsorientierte Warenpräsentation in Regalen und
    Frischeabteilungen,
    sortieren und auffüllen der Waren,
    Durchführen von Bestandsaufnahmen,
    kassierende Tätigkeit und damit verbundene Arbeiten,
    die ständige Prüfung und Aktualisierung der
    Preisauszeichnungen,
    der tägliche Kassenabschluss.
    Ist das alles? Fehlt nichts? Die wichtigsten Dinge ganz oben?
    (ich habe keine Ahnung von Einzelhandel - deshalb frage ich) Herr xxxx ist im positiven Sinne ein Sachkriticher
    Mitarbeiter, der hinsichtlich der Arbeitsabläufe viele gute
    Anregungen macht und realisiert.
    Der Satz wäre _eigentlich_ ganz ok, wird aber zum genauen Gegenteil beim Rest. Durch seine sehr aktive Einstellung in Verbindung mit seinen
    hervorragenden Kenntnissen führt Herr xxxx seine Aufgaben
    stets zu unserer Zufriedenheit durch.
    stets zu unserer Zufriedenheit ist nicht wirklich gut
    (Stets zu unserer vollen / vollsten Zufriedenheit) Er zeigt sich bei der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche
    flexibel und aufgeschlossen.
    Er macht also, WAS er will, WANN er will und WIE er will - es ist ihm völlig Schnuppe, was ihm aufgetragen wird. Herr xxxx erledigt die Ihm
    übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit.
    Also nicht gut und erfolgreich (sonst ständ es da), dafür aber verdammt lahm Aufgrund seiner Arbeitsweise und seiner Berufserfahrung ist
    Herr xxxx in der Lage, alle vor Ort üblicherweise auftretenden
    Problemfälle zu lösen.
    In der Lage schon - nur macht die faule Nuss das nicht Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen ist
    einwandfrei.
    Aber nicht immer oder stets.

    Und zu Kunden ist er dermaßen pampig, dass die besser gar nicht erst erwähnt werden. Er ist ehrlich,fleißig und pünktlich.
    ÖRKS - da das so was von selbstverständlich ist, heißt es vermutlich das Gegenteil Herr xxxx erhält auf eigenen Wunsch ein Zwischenzeugnis
    ...was wir ihm dann mal so hinrotzen - verdient hat er eigentlich keins.

    Sorry, aber an Schulnoten gemessen ist das nicht wirklich besser als "ausreichend"

    Da fehlt jeglicher Erfolg, jeglicher Kundenkontakt wird verschwiegen (selbst am Anfang bei der Aufzählung wird er nur einleitend erwähnt), jeglicher Dank, jeglicher Wunsch für die weitere Zusammenarbeit - einfach nur mies!

    Ich hoffe, dass wenigstens die Schreibfehler im Original nicht auch vorhanden sind, sondern einfach nur Tippfehler von Dir sind.


    VG
    Guido

    In der ersten Version waren einige Fehler, weshalb ich diese gelöscht habe
    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re: Mies!
      ich danke dir für deine schnelle und sehr ausführliche antwort....ich werde mich dann wohl mal mit meinem chef zusammensetzen müssen....
      melde mich dann nochmal....
      • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
        Re^2: Mies!
        hi,habe mich gestern mit einem bekannten Anwalt von mir zusammengesetzt



        Zwischenzeugnis

        Herr XXXX,geboren am XX.XX.XXXX in XXX XXX trat am XX.XX.XXXX als Auszubildender zum Kaufmann im Einzelhandel in mein Unternehmen ein.Seine Ausbildung erfolgte gemäß den Richtlinien des Berufsbildes.Die Prüfung legte Herr XXXX mit Erfolg vor der IHK zu XXXXXXX ab.
        Aufgrund seiner guten Leistung übernahm ich Herrn XXXX im Anschluss an seine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel in ein festes Arbeitsverhältnis.

        Da Herr XXXX mit seinen Leistungen als Einzelhandelskaufmann überzeugte,übertrug ich ihm zum XX.XX.XXXX die Position eines Substituten in meinem Markt.

        Zu seinen Hauptaufgaben als Substitut gehören neben der Beratung und Bedienung unserer Kunden folgende Tätigkeiten:
        Warendisposition
        vertriebsorientierte Warenpräsentation in Regalen und Frischeabteilungen,
        sortieren und füllen der Waren,
        Durchführen von Bestandsaufnahmen,
        kassierende Tätigkeit und damit verbundene Arbeiten,
        die ständige Aktualisierung der Preisauszeichnungen,
        der tägliche Kassenabschluss,
        weitere im Markt anfallende Aufgaben.

        Herr Zils hinterfragt bestehende Regelungen und Arbeitsabläufe und entwickelt viele gute Anregungen, die er auch realisiert. Durch seine sehr aktive Einstellung in Verbindung mit seinen hervorragenden Kenntnissen, erfüllt Herr XXXX seien Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit.
        Bei der Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche zeigt sich Herr XXXX flexibel und aufgeschlossen. Er erledigt die ihm übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit. Aufgrund seiner Arbeitsweise und Berufserfahrung ist Herr XXXX in der Lage alle vor Ort üblicherweise auftretenden Herausforderungen erfolgreich zu lösen.

        Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen,Kunden und Kollegen ist stets einwandfrei.
        Er ist ehrlich, fleißig und pünktlich.

        Dieses Zwischenzeugnis wurde Herr XXXX auf eigenen Wunsch erstellt.
        • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 1 hilfreich
          Straf- oder Mietrecht?
          Hi! hi,habe mich gestern mit einem bekannten Anwalt von mir
          zusammengesetzt
          Ist der Anwalt spezialisiert auf Straf- oder Mietrecht?

          Vom Arbeitsrecht hat er nämlich mal keine Ahnung - das Zeugnis bleibt sehr schwach.


          VG
          Guido
          • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
            Och wer weiss...
            Vom Arbeitsrecht hat er nämlich mal keine Ahnung - das Zeugnis bleibt sehr schwach.
            Vielleicht weiß der Anwalt, der seinen Freund ja kennt, dass ein besseres Zeugnis gerichtlich nicht durchsetzbar wäre? ^^

            In jenem Fall braucht man allerdings kein Zwischenzeugnis, sondern kann nur hoffen, dass man vor der Verrentung nicht gefeuert wird, denn mit dem Zeugnis findet man woanders sicher nichts!
            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Re: Och wer weiss...
              also all diese antworten sind sowas von aufbauend.....
              also mein chef will mich mit drei bewerten.welche möglichkeiten habe ic nun?
            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Re^2: Och wer weiss...
              Hallo erstmal also all diese antworten sind sowas von aufbauend.....
              hier könnte man fieserweise schreiben, dass man niemandem trauen soll, der unter einem Nicknamen postet... also mein chef will mich mit drei bewerten.welche
              möglichkeiten habe ic nun?
              Hart beweisen, dass die Arbeitsleistung besser war als attestiert (also besser als Note 3). Steht aber irgendwo in FAQ 2027

              mfg M.L.
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