Gesetzl. Urlaubsanspruch bei Gmzug

Hallo,
von mehrern Bekannten habe ich gehört, dass beim Umzug (in meinem Fall während der Probezeit) ein gesetzlicher Anspruch besteht auf einen freien Umzugs- sprich Urlaubstag ohne das reguläre Urlaubskontingent zu beanspruchen.
Unsere Personalabt. meint, das eine gesetzliche Grundlage hierfür nicht existiert.
Ich selbst habe in Gesetzestexten keine Regelung gefunden.
Vielleicht könnt ihr mir helfen
Vielen Dank im voraus.
Gruß Kara

Die Personalabteilung hat Recht - gesetzl. Anspruch gibt es nicht! Allerdings könnten im Betrieb angewendete Tarifregelungen durchaus sowas beinhalten - dann hat die Personalabteilung zwar immer noch die Wahrheit gesagt, aber eben einen weiteren Teil der Wahrheit verschwiegen. Wenn überhaupt, findest Du ausschließlich in Tarifverträgen, die im Betrieb natürlich gelten müssen, oder in Betriebsvereinbarungen (macht Euer Betriebsrat ggf. mit der Geschäftsleitung?!) Regelungen bezügl. FREISTELLUNG (nicht Urlaub!!!) wegen Umzuges!

Hallo,
von mehrern Bekannten habe ich gehört, dass beim Umzug (in

vielleicht arbeiten diese alle im Öffentlichen Dienst?
Dort gibt es tarifrechtlich verschiedene Freistellungstage…
Beatrix
http://www.trixi.de

Unsere Personalabt. meint, das eine gesetzliche Grundlage
hierfür nicht existiert.

Eure Personalabteilung sollte sich mal ihren Standardkommentar zum BGB vornehmen und dort unter § 616 BGB nachschlagen. Das ist nämlich die gesetzliche Grundlage für solche Freistellungen. Zum Thema Umzug s. LAG Stuttgart, in: Der Betrieb 1958 S. 140. Hat auch die Personal- oder die Rechtsabteilung im Zweifel vorliegen.