Lieber Josef,
ob ich Experte für die von Dir gestellten Fragen bin, weiß ich trotz jahrelanger Arbeit im Arbeits- und Sozialrecht nicht - dennoch hier mein Vorschlag: Wenn Du von 50% des ausgehandelten monatlichen Entgelts leben kannst (das mußt Du ja, oder?), scheint es um ein eher höher angesiedeltes Entgelt zu gehen. Bist Du „leitender Angestellter“ oder gar „Partner“ i. S. von Mitinhaber oder sowas ähnliches?
Für den Arbeitgeber dürfte die so geartete Bezahlung recht „angenehm“ sein: Das Kapital (50% plus sog. Lohnnebenkosten Deines Entgelts) bleibt im Unternehmen, über den Aktienkurs bist Du „beteiligt“, d. h. an einem guten Ergebnis auch aus persönlichen finanziellen Gründen interessiert. Mit den Optionen ist m. W. gemeint, dass ggf. weitere (Sonder-) Zahlungen an Dich auch in Form von Aktien (Beteiligungen) erfolgen können.
Für Dich bleibt zu klären, wie sich ein solches Entgeltsystem auf Dein Leben auswirkt: Hast Du monatlich genug Geld zum Leben zur Verfügung?, Kannst Du eine angemessene Absicherung (Alter, Krankheit, Berufsunfähigkeit usw.) finanzieren? Was passiert, wenn Du aus dem Unternehmen ausscheidest?, Versteuerung von Gewinnen udgl.?, Haut Dich ein Crash (sprich: Pleite) um? usw…
> :Ist das die Bezahlung der Zukunft?
Das glaube ich nicht, allerdings wird sie in einigen Branchen wohl noch zunehmen.
> :In welchem Verhältniss wird abgerechnet 50%Aktien, 50%Gehalt
> :was ist so der Schnitt?
Ich bezweifle, dass es darüber einen repräsentativen Schnitt gibt. Außerdem dürfte der bei einem vereinbarten Jahresbrutto von 150 TDM wohl ganz anders aussehen als bei 1 Mio DM?!
Was passiert bei schwachen Kursen wie zur Zeit?
Dann ist Dein Entgelt (also Dein monatliches Einkommen) de facto geringer - mitgefangen = mitgehangen!
> :Was sind eigentlich Optionen.
siehe weiter oben!
> :Wie Ihr seht habe ich viele Fragen, event. gibt es auch
> :Internetseiten auf welchen es Infos gibt…kennt Ihr welche?
Halte ich auch für möglich, kenne ich aber nicht. Vielleicht gelingt es Dir Kontakt zu Interessenvertretungen (Betriebsräte odgl.) in Betrieben aufzunehmen aufzunehmen, die derartige Entgeltsysteme anwenden.
Fazit: Die angebotene Entlohnung ist noch ziemlich neu und bietet neben einem gewissen Reiz auch durchaus Chancen für Dich, wobei Du die Risiken nicht außer acht lassen solltest. Da es vermutlich um „etwas mehr“ Geld geht, empfehle ich Dir, professionelle Beratung (bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft) einzuholen. Ich glaube mich erinnern zu können, dass vor einiger Zeit sehr brisante Fragen im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen auf Einkommensbestandteile, die nicht direkt ausgezahlt werden, diskutiert wurden. (Beispiel: Du erhälst Einkommen in Form von Aktien, als Einkommensbestandteil sind diese grundsätzlich stuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig. Allerdings führt der Arbeitgber nicht monatlich auf Dein Aktienpaket diese Beiträge ab! Wann sind die zu bezahlen?)