Habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn meine Firma umzieht? Ich wäre somit am Tag ca. 1 Stunde länger unterwegs um hin un dzurück zu kommen.
Auch bei meiner Einstellung wurde mir damals nichts von einen evtl. bevorstehenden Umzug gesagt. Nun steht es seit ca. 1-2 Monaten fest, dass die Firma in ca. 4-5 Monaten umziehen wird. Nur ich will jetzt eigentlich noch nicht sagen, dass ich wieder kündigen will, hab ich also dann beim Umzug ein besonderes Recht?
Ich weiss nicht wo ich Informationen dazu finde, vielleicht kann mir ja hier jemand helfen?!
Hoi Tanja
Was steht in Deinem Arbeitvertrag als Arbeitsort? Wenn dort der aktuelle Arbeitsort angegeben ist, muss die Firma Dir diesen Vertrag (Änderungs-)kündigen.
Gruss
Blocher
hm, kann ich grad nicht reinschauen. liegt zu hause!
also wenn dort der ort festgehalten ist, dann müssen sie den kündigen und einen neuen machen?
mir gehts ja darum: so lange er an dem jetzigen ort ist, gehts ja noch. nur ich will jetzt noch nicht kündigen, weil ich in aller ruhe suchen will. nur ich habe 3 monate kündigungsfrist und das find ich blöde lange und deshalb würd mir so eine sonderkündingungsfrist irgendwie gelegen kommen.
und falls der ort nicht drinnensteht im vertrag? können die einfach verlangen dass ich da in der gegend rumfahr?
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hm, kann ich grad nicht reinschauen. liegt zu hause!
Dann schau heute abend rein und poste das Ergebnis!
also wenn dort der ort festgehalten ist, dann müssen sie den
kündigen und einen neuen machen?
Korrekt, es sei denn Du akzeptierst stillschweigend in dem Du am neuen Ort die Arbeit aufnimmst.
mir gehts ja darum: so lange er an dem jetzigen ort ist, gehts
ja noch. nur ich will jetzt noch nicht kündigen, weil ich in
aller ruhe suchen will. nur ich habe 3 monate kündigungsfrist
und das find ich blöde lange und deshalb würd mir so eine
sonderkündingungsfrist irgendwie gelegen kommen.
und falls der ort nicht drinnensteht im vertrag? können die
einfach verlangen dass ich da in der gegend rumfahr?
Nein!
Hoi Tanja
Was steht in Deinem Arbeitvertrag als Arbeitsort? Wenn dort
der aktuelle Arbeitsort angegeben ist, muss die Firma Dir
diesen Vertrag (Änderungs-)kündigen.
Gruss
Blocher
Dann schau heute abend rein und poste das Ergebnis!
okay, werde ich dann mal machen …
Korrekt, es sei denn Du akzeptierst stillschweigend in dem Du
am neuen Ort die Arbeit aufnimmst.
mhm, aber müsste ich dann nicht jetzt schon was sagen bzw. sagen dass ich kündige? und wenn, dann werd ich sicherlich auch nicht von denen einen auf den anderen tag gehen können? es war auch bisher noch nicht mal so richtig ein schreiben rumgegeben nur so infos eben wo das neue gebäude sein wird etc. … aber das find ich nicht für offiziell genug, jeder weiss es zwar, aber eben kein persönliches brief oder sowas.
und falls der ort nicht drinnensteht im vertrag? können die
einfach verlangen dass ich da in der gegend rumfahr?
Nein!
hm, muss mal schauen, ist vielleicht auch eine gute möglichkeit zu sagen: ich will 3 tage zu hause arbeiten und komme 2 tage die woche rein …
hallo. ich hab mal nachgelesen jetzt. es steht nirgends fest, dass ich immer nach X zum arbeiten kommen muss. es gibt aber eine „ergänzungsvereinbarung zum anstellungsvertrag“ dort steht "… zwischen X gmbh mit sitz in Y und ". ist das schon sowas ähnliches? dort ist zwar der sitz der firma angegeben, aber eben über den ort wo ich arbeiten muss ist nirgendwo die rede? hm, was jetzt? *grübelgrübel*
ungeachtet voriger Antworten verstehe ich Deine Frage so, ob sich beim Umzug der Firma in einen anderen Ort/eine andere Stadt DEINE Kündigungsfrist verkürzt. Dem ist mit Sicherheit NICHT so! Außerordentliche Kündigungen bedürfen immer eines besonderen Grundes (z. B. tätlicher Angriff dogl.), der Dir die Einhaltung der regulären/vereinbarten Kündigungsfrist unzumutbar macht. In allen „normalen“ Fällen wird man Dir eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Zeit zumuten.
Davon unberührt bleibt die Frage, ob wirklich DU kündigen müßtest oder nicht vielmehr die Firma - zumindest in Form einer Änderungskündigung wegen Verlegung des Betriebssitzes/ Einstellungs- und Arbeitsortes. Darüber hinaus bietet der Umzug ggf. auch Gelegenheit über einen Aufhebungsvertrag odgl. zu verhandeln … oder über andere Arbeitszeitregelungen u. v . m.
Solange Du nix offizielles hast, heimlich ne Alternative suchen bzw. darüber klarwerden, was Du willst.
Wenn man Dich offiziell informiert, Vorbehalt anbringen.
Deine Arbeitskraft am alten Arbeitsort anbieten.
Die Firma muss Dir eine Änderungskündigung machen mit der normalen Kündigungsfrist. Wenn die das verschlafen und für Dich keine Verwendung am alten Ort haben, werden sie Dich evtl. freistellen.
Gruss
Dä Blocher
Naja, ich dachte vielleicht betrifft das ja auch die Kündigungsfrist, weil wenn die Firma z. B. von München nach Hamburg ziehen würde, dann können Sie doch nicht verlangen dass ein Mitarbeiter mit umzieht?
Zieht eine Firma beispielsweise vom Land in die Stadt, ändert sich das Gehalt dann eigentlich auch entsprechend dem Standard?
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