Mal ne Frage, in meinem arbeitsvertrag gibts eine Klause, dass mich der Arbeitgeber im Falle einer Kuendigung die Restlaufzeit von der Arbeit freistellen kann. Ich habe hierbei ja kein recht auf weiterarbeit (wer will das dann auch schon) allerdings frage ich mich was in diesem Falle mit meinem mir RECHTMAESSIG zustehendem Urlaub passiert?
Wenn die Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaub erfolgt,
ist der durch die Freistellung gewährt. Sonst ist er
abzugelten.
Gut…meine Frage zielte aber eher dahingehend ob diese Anrechnung auf den Urlaub von arbeitgeberseite erzwungen werden kann…nach dem motto : ich werde freigestellt und damit ist mein urlaub einbegriffen…
Im Falle der Kuendigung ist der Arbeitgeber berechtigt den Mitarbeiter unter Fortzahlung der Verguetung von der Erbringung seiner Arbeitsleistung freizustellen
der AG kann Dich freistellen, das ist dann aber sein Problem. Mit Deinem Urlaub hat das nichts zu tun und Du nimmst den verbliebenen Urlaubsanspruch rein arbeitsrechtlich gesehen auch mit zur neuen Stellung.
In der praxis mag das natürlich ab und an auch anders gehandhabt werden.
Gruß,
Mathias
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??? Sorry wenn ich wieder so doof frage aber „ich nehme den Urlaub mit zur neuen stellung“ soll das heissen ich kann meinen Urlaub mit in eine neue Firma nehmen? Ja geht denn das? Was interessiert die denn mein urlaub? Kann ich mir meinen urlaub in einem solchen falle nicht auch ausbezahlen lassen? (selbst wenn der ag sowas normalerweise nicht macht)
cu l8er
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??? Sorry wenn ich wieder so doof frage aber „ich nehme den
Urlaub mit zur neuen stellung“ soll das heissen ich kann
meinen Urlaub mit in eine neue Firma nehmen? Ja geht denn das?
Was interessiert die denn mein urlaub? Kann ich mir meinen
urlaub in einem solchen falle nicht auch ausbezahlen lassen?
(selbst wenn der ag sowas normalerweise nicht macht)
Sorry, aber die Frage war wirklich…
Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der den Urlaub vom alten Arbeitgeber übernimmt ;o)))))
Was gemeint war, war wohl, daß der Urlaub vom ALTEN Arbeitgeber auszuzahlen ist, wobei dies vorm Arbeitsgericht scher durchzuziehen ist, denn die Richter sehen das - aus meine Erfahrung - nunmal so, daß Sie ungern Geld zusprechen für Urlaub!
Ich würd vorschlagen, daß du einen Vergleich vorschlägst, denn damit ist normaler Weise beiden am nmeisten geholfen, zumal vor Gericht eh die meisten Streitfälle in einem Vergleich enden!
??? Sorry wenn ich wieder so doof frage aber „ich nehme den
Urlaub mit zur neuen stellung“ soll das heissen ich kann
meinen Urlaub mit in eine neue Firma nehmen? Ja geht denn das?
Was interessiert die denn mein urlaub? Kann ich mir meinen
urlaub in einem solchen falle nicht auch ausbezahlen lassen?
(selbst wenn der ag sowas normalerweise nicht macht)
Sorry, aber die Frage war wirklich…
War sie nicht.
Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der den Urlaub vom alten
Arbeitgeber übernimmt ;o)))))
Alle, wenn es verlangt wird.
Kann ich auch nix für, so ist es arbeitsrechtlich festgelegt.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß das in der Praxis anders aussehen kann.
Bezeichne also besser niemanden als…, wenn Du selbst nur mutmaßt.
Was gemeint war, war wohl, daß der Urlaub vom ALTEN
Arbeitgeber auszuzahlen ist, wobei dies vorm Arbeitsgericht
scher durchzuziehen ist, denn die Richter sehen das - aus
meine Erfahrung - nunmal so, daß Sie ungern Geld zusprechen
für Urlaub!
Richitg.
Ich würd vorschlagen, daß du einen Vergleich vorschlägst, denn
damit ist normaler Weise beiden am nmeisten geholfen, zumal
vor Gericht eh die meisten Streitfälle in einem Vergleich
enden!
Mein Tip wäre, den Punkt Urlaub als einen unter vielen in die Verhandlung über die Abfindung miteinfließen zu lassen.
Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der den Urlaub vom alten
Arbeitgeber übernimmt ;o)))))
Alle, wenn es verlangt wird.
Kann ich auch nix für, so ist es arbeitsrechtlich festgelegt.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß das in der Praxis
anders aussehen kann.
So jemand wollte bei mir einen Job.
Er kam im Oktober um sich vorzustellen. Und er sagte mir, daß er dieses Jahr in der alten Firma noch keinen Urlaub genommen hatte!!!
Nach eurer Rechnung hätte er beim neuen AG einen Jahresanspruch von 30 Tage.
Kann mir jemand plausibel erklären, warum ich den Mann einstellen sollte. Ich habe einen Mitarbeiter gebraucht, keinen Urlauber! Mit Arbeitsbeginn im November, ein paar Feiertage und 30 Tage Urlaub hätte er in dem Jahr wohl nicht mehr gearbeitet.
Das wäre das beste Geschäft für mich geworden. Viel Arbeit, einen neuen Mitarbeiter, und doch niemand der die Arbeit macht. Und Geld will er dafür auch noch. *lol*
Was gemeint war, war wohl, daß der Urlaub vom ALTEN
Arbeitgeber auszuzahlen ist, wobei dies vorm Arbeitsgericht
scher durchzuziehen ist, denn die Richter sehen das - aus
meine Erfahrung - nunmal so, daß Sie ungern Geld zusprechen
für Urlaub!
Ich würd vorschlagen, daß du einen Vergleich vorschlägst, denn
damit ist normaler Weise beiden am nmeisten geholfen, zumal
vor Gericht eh die meisten Streitfälle in einem Vergleich
enden!
Bernd
Hi There
Meine Frage ist in EINEM Punkt aber noch nicht beantwortet.
Wie sieht das aus, wenn ich zum Zeitpunkt der Kuendigung z.b. noch 10 Tage Urlaub habe, der Arbeitgeber mich aber auch ab diesem Tag freistellen will. Kann er dann einfach verfuegen, dass der Urlaub in dieser Freistellung aufgeht? Oder ist das MEIN Recht (quasi das recht zu arbeiten und den urlaub haben zu wollen wann ich ihn will) wie sieht das da meistens aus? und wie genau laeuft dann in diesem falle ein vergleich?
Verschwende nicht Deine Kraft für das Einrennen offener Türen.
Mein Artikel hier war wertfrei.
Üblicherweise vergißt man irgendwelche Urlaubsansprüche bei der alten Firma und zieht beim neuen Unternehmen 2,5 Tage pro vergangenem Kalendermonat eines Jahres ab. Der Kollege hä#tte also noch Anspruch auf 5 Tage Urlaub bei Eintritt am 1.11.
Der normale deutsche AN ist von Gewerkschaften, Betriebsräten und nicht zuletzt dem deutschen Arbeitsrecht so dermaßen versaut, daß er gar nicht mehr merkt , wie er sich mit jedem Jahr mehr ins Abseits drängt.
Ich jedenfalls lege den Fokus mehr und mehr in die USA.
Ganz entgegen der landläufigen deutschen Zünfte-Arroganz gibt es dort mehr als genug qualifizierte und willige AN.
Der Umsatzanteil unserer US-Tochter am Konzernumsatz stieg in den letzten 3 Jahren von 10% auf 35%. Bei 30% der Beschäftigtenzahl.
Freitags ist kaum eine Kommunikation mit den USA möglich, da die Leute hier mittags nach Hause gehen, wenn man in den USA gerade beginnt zu arbeiten.
Ich frage mich, warum ich eigentlich Freitag nachmittag immer alleine im Büro bin.
Unter diesen Voraussetzungen investiert hier kein Schwanz mehr.
Und durch die Kommunistenblase an der Regierung wird das offensichtlich nur noch schlimmer.
Armes Deutschland. Nur in Zukunft ohne mich. Ab Sommer bin ich in den USA. Und ein Großteil der Firma kommt natürlich mit.
Das bedeutet wieder einen nicht unbedeutenden Steuerverlust.
Wann werden die Deutschen endlich aufwachen und die rote Blase zum Teufel jagen?
Gruß,
Mathias
Den Arbeitgeber möchte ich sehen, der den Urlaub vom alten
Arbeitgeber übernimmt ;o)))))
Alle, wenn es verlangt wird.
Kann ich auch nix für, so ist es arbeitsrechtlich festgelegt.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß das in der Praxis
anders aussehen kann.
So jemand wollte bei mir einen Job.
Er kam im Oktober um sich vorzustellen. Und er sagte mir, daß
er dieses Jahr in der alten Firma noch keinen Urlaub genommen
hatte!!!
Nach eurer Rechnung hätte er beim neuen AG einen
Jahresanspruch von 30 Tage.
Kann mir jemand plausibel erklären, warum ich den Mann
einstellen sollte. Ich habe einen Mitarbeiter gebraucht,
keinen Urlauber! Mit Arbeitsbeginn im November, ein paar
Feiertage und 30 Tage Urlaub hätte er in dem Jahr wohl nicht
mehr gearbeitet.
Das wäre das beste Geschäft für mich geworden. Viel Arbeit,
einen neuen Mitarbeiter, und doch niemand der die Arbeit
macht. Und Geld will er dafür auch noch. *lol*
: Unter diesen Voraussetzungen investiert hier kein Schwanz
: mehr.
: Und durch die Kommunistenblase an der Regierung wird das
: offensichtlich nur noch schlimmer.
:
: Armes Deutschland. Nur in Zukunft ohne mich. Ab Sommer bin ich
: in den USA. Und ein Großteil der Firma kommt natürlich mit.
: Das bedeutet wieder einen nicht unbedeutenden Steuerverlust.
==== ernsthaft! NIMMST DU MICH MIT?
==== wie kann ich helfen?
==== ich war ueber drei jahre dort,
==== und ich bin auch dabei, D zu verlassen.
==== gruende muss ich DIR nicht erklaeren.
==== schau mal in meine visitenkarte, bitte.
: Wann werden die Deutschen endlich aufwachen und die rote Blase
: zum Teufel jagen?
==== ich glaube, dass das nichts wird.
==== die haben das immer noch nicht kapiert.
==== und dazu muesste man ja den rasen betreten.
==== und warum sollen sie auch kapieren?
==== laeuft doch alles - oder?
==== ist wie der fensterputzer, der 30 stockwerke abstuerzt
==== und unterwegs sagt: so weit - so gut.
Um es nochmal zu sagen: Wenn der Arbeitgeber einseitig (!) erklärt, daß er die Freistellung als Urlaubsgewährung ansieht, dann ist der Urlaub gewährt. Vergißt er diese Erklärung, ergibt sie sich auch nicht aus dem Vertrag etc., dann muß er den Urlaub zusätzlich abgelten.
Einen Anspruch auf Abfindungen gibt es nur in manchen Tarifverträgen, sonst nicht. Wenn der Arbeitgeber ordentlich gekündigt hat, die Kündigung aber unrechtmäßig ist, weil kein hinreichender Grund vorlag, kann man natürlich gegen die Kündigung klagen und wird sich dort bei Anhaltspunkten für die Unwirksamkeit auf eine Abfindung einigen können.