Fusion zweier ags -> betruebsbedingte kuendigun

hallo liebes board,

ich arbeite bei einem start-up (rechtsform ag, nicht boersennotiert, 25 festangestellte mitarbeiter). wir werden nun aus investitionsbedingten gruenden mit dem hauptanteilseigner (eine boersennotierte AG, wir waren eine ausgruendung) fusionieren (weis nicht ob das der richtige ausdruck ist,eventuell aufgehen, wir sind _nicht_ gleichberechtigt) und sind damit nicht mehr herr im hause.
der neue hausherr will von den 25 mitarbeitern nur 15 uebernehmen, die anderen haben heute (ua ich) nen blauen brief bekommen - mir ist geraten worden heute nicht ins buero zu gehen damit der brief als nicht zugestellt gilt deswegen weiss ich nicht den exakten wortlaut.

da wir (die gesamte belegschaft) nachvollziehen koennen das der neue AG nicht alle 25 leute uebernehmen kann und auch der eine oder andere gar nicht dort arbeiten will frage ich mich nur (ich bin fuer personalmarketing aber nicht personalreecht der ansprechpartner bei uns gewesen) ob ich vom richtigen sachverhalt ausgehe:

fact:
die 15 leute die uebernommen werden bekommen neue AVs in denen die alten konditionen stehen werden, dh der urlaubsanspruch etc geht ueber.

question:
fuer diese 15 wird sich also NICHTS ? aendern ausser das wieder eine probezeit anlaeuft das ist aber in beiderseitigen interesse

annahme bei betriebsbedingter kuendigung OHNE das mit den zehnen gesprochen wurden ist von seiten des neuen AGs:
die 10 mit dem blauen brief erhalten bis zum quartalsende (wir hatten alle vertraege mit 6 wochen zum quartal) weiterhin ihr gehalt (jan feb naerz) werden freigestellt und haben also keine finanziellen risiken bis zum 1.3. zu tragen, je nachdem ob die freistellung mit oder ohne urlaubsanrechnung geschieht koennen sie ihren urlaub zu einem neuen AG mitnehmen und haben also erstmal ueberhaupt keine finaziellen einbussen zu befuerchten.

einige der gekuenfigten mitarbeiter werden es schwer haben auf dem arbeitsmarkt (alter, qualifikation, praxis) und wuerden lieber beim neuen AG arbeiten als die freistellung und dann das risiko keinen job zu haben. sollen sie gegen die kuendigung angehen? ist es ueberhaupt rechtens OK das bei einer unternehmsuebernahme der neue AG nach dem rosinen-pick-prinzip zb alle niedrig-qualifizierten AN kuendigt und nur die vollprofis mitnimmt? oder muss er alle uebernehmen?
wer sagt das er von den 15 die er nimmt nach zwei wochen wieder betriebsbedingt diesmal aber in der probezeit weitere leute vor die tuer setzt?? diesmal aber ohne! gehaltsweiterzahlung!

wie sieht es aus mit dem arbeitsamt? duch die betriebsbedingte kuendigung ohne abfindung haben sie bei rechtzeitiger meldung anspruch auf alo, oder gilt das konkursausfallgeld (wir waren annaehernd pleite deswegen die naja fusion)

es werden sicher noch einige fragen mehr auftauchen und ich weiss das ich mich bei einigen sachen so oder so an einen anwalt wenden muss aber da bekommt man immer sehr kurze antworten und mir liegt auch daran mich mit anderen arbeitnehmern die die situation vielleicht schon mal erlebt haben, auszutauschen und dann in berechtigten faellen mit instruktionen einen anwalt einzusetzen.

danke fuer die muehe das hier zu lesen und danke fuer jede antwort :wink:

upe

Halo liebes upe,

ich hoffe, meine Antwort wird auch kurz: So wie ich Deinen Bericht verstehe, handelt es sich um einen Betriebsübergang i. S. des BGB §613a, bei dem ein AG eine andere Firma MIT ALLEN RECHTEN UND PFLICHTEN übernimmt (also keineswegs mit „Rosinen“).

Daraus folgt, dass für betriebsbedingte Kündigungen die soziale Auswahl zu gelten hat. Ich empfehle den Betroffenen, die sich wehren wollen, schleunigst zu einem Anwalt - besser zu Ihrer Gewerkschaft - zu gehen, sich dort beraten zu lassen und Kündigungsschutzklage zu erheben.

Aus dem geschilderten Sachverhalt wüßte ich keinen Grund, warum ein Betroffener keine Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit beziehen sollte. M. E. erhalten sie ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit (bei persönlichem Anspruch) Arbeitslosengeld.

So wie Du es schilderst, wird die bisherige AG liquidiert. Sie wird geschlossen und der gesamten Belegschaft gekündigt. Einen Teil der Belegschaft will der neue AG übernehmen. Dabei steht es ihm frei, zu entscheiden, wem er ein Angebot macht und wem nicht. Bei einer fristgemäßen Kündigung der gesamten Belegschaft wird sich auch mit Abfindungen nichts tun. Die Mitarbeiter, denen eine neue Anstellung mit Probezeit angeboten wird, sind nicht davor sicher, innerhalb der Probezeit die Kündigung zu erhalten. Letztlich soll die Probezeit ja auch einen Zweck erfüllen, sonst bräuchte man sie nicht zu vereinbaren.
Zum Konkursausfallgeld: Das gibt’s nur, wenn tatsächlich Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde und wenn Gehälter für bestehende Beschäftigungsverhältnisse nicht gezahlt wurden. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Ganz anders sähe es aus, wenn ein neuer Eigner mit frischem Geld die Rechtsnachfolge für die bisherigen Anteilseigner antritt. Dann übernimmt er auch die Mannschaft und hat bei Kündigungen auch soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, darf also ohne Abfindungen keine Rosinenpickerei betrieben.

Wenn die Firma aber heruntergewirtschaftet war, wird kaum ein Investor diesen Weg beschreiten und sich bei der Gelegenheit Verpflichtungen gegenüber der gesamten Altbelegschaft aufladen.

Gruß
Wolfgang