Urlaub & Mutterschutz

Von: , Frage gestellt am Fr, 6. Mär 2009

Hallo zusammen,
ich hab folgende Frage:
Und zwar fängt mein Mutterschutz am 10.06.09 an. Davor würde ich gerne noch mein Resturlaub nehmen. Nun meine Frage zum Urlaubsanspruch für das Jahr 2009. Wie wird mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr berechnet? Normalerweise habe ich 30 Tage im Jahr Urlaubsanspruch. Bleiben diese 30 Tage bestehen trotz Schwangerschaft und Mutterschutz? Oder wird der Urlaub dann nur anteilmässig bis 10.06. berechnet?


Vorab vielen Dank!!

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urlaub & Mutterschutz

    Hi Lajana, Und zwar fängt mein Mutterschutz am 10.06.09 an. Davor würde
    ich gerne noch mein Resturlaub nehmen.
    Urlaub wird gewährt. Das musst du mit deinem Arbeitgeber ausmachen. Wie wird mein
    Urlaubsanspruch für dieses Jahr berechnet? Normalerweise habe
    ich 30 Tage im Jahr Urlaubsanspruch. Bleiben diese 30 Tage
    bestehen trotz Schwangerschaft und Mutterschutz? Oder wird der
    Urlaub dann nur anteilmässig bis 10.06. berechnet?
    § 17 MuSchG (Erholungsurlaub)

    http://dejure.org/gesetze/MuSchG/17.html


    Gruss Daniel

  2. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Urlaub & Mutterschutz

    Hallo Lajana,
    für die Schwangerschaft und den Mutterschutz bekommt man den vollen Jahresurlaub. Nur für die Elternzeit bekommt man keinen Jahresurlaub. Soll heißen, wenn bei Dir in diesem Jahre noch eine evt. Elternzeit beginnt, muss diese anteilig aus Deinem Jahresurlaub für dieses Jahr rausgerechnet werden.
    Ich wünsche Dir eine problemlose Schwangerschaft und Entbindung.

    Gruß von der Miezekatze

  3. Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
    Re: Urlaub & Mutterschutz

    Noch eine Ergänzung: Der Urlaub wird anteilig für voll genommene Monate Elternzeit herausgerechnet. Dh. gehst Du nur einen Tag eines Monats wieder arbeiten - stehen Dir die vollen Tage für den gesamten Monat zu.

    z.B. Kind am 27.X. geboren. Du bleibst 12 Monate zu Hause und fängst an nem 28.X. wieder an - Bingo Urlaubsanspruch für Monat X.

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