Muss Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen?

Hallo,
ich werde ab Mai, als Angestelter nach TVöD, beim Bauhof arbeiten. Nun meine Frage: Muss der Arbeitgeber (Gemeinde) Arbeitskleidung stellen oder muss ich die selbst kaufen und bezahlen?

Gibt es da eine Regelung nach TVöD?

Gruß Chris

Hi,

so weit mir bekannt muß der Arbeitgeber Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Normalerweise machen die das auch.

Es gibt aber unterschiedliche Modelle. Mal gibt es eine „Kleiderkammer“, bei der man seine Klamotten bekommt, oder auch ein monatliches Geld vom Arbeitgeber und man muß sich seine Sachen beim Berufsausstatter selber kaufen.

Schutzkleidung muss meines Wissens nach zur Verfügung gestellt werden um eine Gefahr ausschließen zu können.

Arbeitskleidung an sich muss aber vom jeweiligen arbeitnehmer selbst besorgt werden. Kann aber auch vom Arbeitgeber zur verfügung gestellt werden. Auch Beisteuerung vn Geld ist nicht ausgeschlossen aber auch nicht zwingend.

z.B.: Meine Freundin ist Hotelfachfrau in Ausbildung und musste ihre Arbeitsklamotten zunächst selbst kaufen. Bekam sie dann aber doch vom Arbeitgeber bezahlt, muss diese aber am Ende ihrer Arbeitszeit wieder im Hotel abgeben.

FAQ:1129
Hi,

ich würde Dir ja antworten, aber Deine Formulierung verstößt gegen die FAQ:1129

Dchade eigentlich

VG
Guido

Gibt es nach TVöD eine Regelung die die Arbeitskleidungsfrage klärt?
Wird Kleidung gestellt oder muss man die sich selber kaufen?

Ist die Fragestellung so korrekt?

Ist die Fragestellung so korrekt?

Schon - aber bei den Artikeln, die hier schon stehen, werde ich dennoch nciht antworten, da ein Bezug bereits vorhanden ist.

VG
Guido

P.S. Bitte den MOD doch einfach, den Thread zu löschen, und versuche es dann nochmal

ich würde Dir ja antworten, aber Deine Formulierung verstößt
gegen die FAQ:1129

Ein Vorschlag zur Güte, Du zitierst die entsprechende Stelle aus dem Tarifvertrag, dann sollte der FAQ 1129 Genüge getan sein. ich erachte Regelungen eines tarifvertrages nicht als persönliche Rechtsberatung, weil ein Tarifvertrag für serh viele Personen gilt.

Hi!

Ein Vorschlag zur Güte, Du zitierst die entsprechende Stelle
aus dem Tarifvertrag, dann sollte der FAQ 1129 Genüge getan
sein. ich erachte Regelungen eines tarifvertrages nicht als
persönliche Rechtsberatung, weil ein Tarifvertrag für serh
viele Personen gilt.

Da es nicht nur um den TV geht und die Anfrage zu eindeutig ist, gehe icgh nicht mit Dir konform und werde mich an die FAQ:1129 halten, sorry.

VG
Guido