Mindesturlaub an einem Stück

Hallo,

ich bin im Vertrieb in der EDV-Branche tätig. Meine neue Vorgesetzte hat meiner Meinung nach eine merkwürdige Ansicht bezüglich meinem Urlaub (Es geht nicht um die gesamte Anzahl an Urlaubstagen im Jahr, sondern um einen Urlaub, der länger sein soll.).
Wie sieht es mit einem Anspruch auf ein minimum aus?

Ich würde gerne 4 Wochen am Stück im Sommer haben. Sie ist der Meinung, daß nur 2 Wochen sowohl völlig ausreichend, als auch das Maximum an einem Stück wären.
Gibt es eine Regelung, vielleich gesetzlich, die ein minimum an Urlaub an einem Stück vorsieht? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen, um dieses Ihr auch unter die Nase zu halten, wenn dieses länger ist?

Danke

Sonny

Hi Sonny,

in § 7 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes heißt es:

Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der AN Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage (= Montag bis Samstag) umfassen.

So viel zum Gesetz. In der Praxis sieht es - gerade in vielen kleineren Firmen - meistens anders aus. Da fällt es schon auf, wenn jemand vier oder fünf Wochen am Stück weg ist.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß sich Deine Chefin querstellt, wenn Du mal drei anstatt zwei Wochen nehmen willst, um quer durch Amerika zu reisen.

So long

Tessa

… den Gesetzestext kennst Du ja nun (siehe vorherige Antwort)

4 Wochen sind eine ganze Menge - zumal in der EDV-Branche. Gibt es einen besonderen Grund, warum es so viel sein müssen. Unaufschiebbare Gründe? Dann findest Du auch bei Deiner Chefin Gehör. Wenn es einfach nur so ist, vielleicht könnt ihr ja über 3 Wochen reden. 3 sollten möglich sein. Bei 4 würde ich auch auszucken, ganz ehrlich.

Vielleicht so nebenbei. Andere Länder haben nicht mal 4 Wochen Urlaub insgesamt.

Gruß Angelika