Habe vergeblich versucht Einsicht in den für mich relevanten Tarifvertrag zu bekommen. IHK sagt, sie geben da keine Auskünfte mehr.
Kann mir von Euch jemand helfen?
Interessieren würde mich vor allen:
Urlaubsanspruch
Kündigungsfristen
Arbeitszeit/Woche
Es geht um den Tarifvertrag für den Gross- und Aussenhandel, der in Bayern gültig ist.
Fange nächste Woche nen neuen Job an und habe nur so nen Standardvertrag bekommen, der kaum konkrete Zahlen enthält, sondern in dem ständig auf den Tarifvertrag verwiesen wird, den ich allerdings nicht habe
Die Aussage des Personalleisters, Verträge seien eh nicht wichtig, denn entweder es klappt, oder es klappt nicht, finde ich jetzt auch nicht sooo prickelnd.
die Auskunft Deines neuen Persdonalchefs finde ich überhaupt nicht gut - was hat er zu verbergen? Jeder seriöse Vertrag, der auf andere Verträge Bezug nimmt, muß ALLEN Beteiligten bekannt sein. Der Betrieb ist nach dem Tarifvertragsgesetz auch verpflichtet, die angewendeten Tarifverträge für ALLE Mitarbeiter zur Einsicht auszulegen/-hängen. Klingt nicht besonders Vertrauen erweckend …
Die treiben Dich ja geradezu in die Arme der Gewerkschaft (Handel, Banken und Versicherungen). Als Mitglied erhälst Du alle relavanten Tarifverträge schwarz auf weiß. Ob die an Nicht-Mitglieder Auskunft geben, bezweifle ich (aus Erfahrung).
Die treiben Dich ja geradezu in die Arme der Gewerkschaft
(Handel, Banken und Versicherungen). Als Mitglied erhälst Du
alle relavanten Tarifverträge schwarz auf weiß. Ob die an
Nicht-Mitglieder Auskunft geben, bezweifle ich (aus
Erfahrung).
Tun sie, allerdings ist die Übersendung von Tarifverträgen, etc., für Nichtmitglieder kostenpflichtig.
Was das Vertrauen an den AG angeht, kann ich Dir nur zustimmen.
hau doch einfach mal den Betriebsrat deines neuen Arbeitgebers an. Die haben auf jeden Fall so ein Ding.
Ansonsten Gewerkschaft…
Leider Gottes ist scheinbar nur die HBV in Berlin so nett, den Tarifvertrag öffentlich ins Netz zu stellen. Zu finden unter http://www.hbv-berlin.de/fachgrupp/grosshmtv.htm - vielleicht ist das ja wenigstens etwas hilfreich für dich. Ich denke mal sooo fundamentale Unterschiede wird es in den Grundrahmenbedingungen nicht geben (und um die ging es dir ja).
Eine gute Übersicht mit den wesentlichen Auszügen aus diversen Tarifverträgen - auch Gross- und Aussenhandel - findest Du unter http://www.tarifregister.nrw.de/03_tarifinformation/…
Geltungsbereich dieser dargestellten Tarifverträge ist zwar naturgemäss NRW, aber als Anhaltspunkt vielleicht auch für Bayern ganz nützlich.
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Danke
Vielen Dank Euch allen für die schnelle Hilfe.
Hab einiges gefunden, das mit weiterhilft.
Natürlich werde ich auch versuchen von meinem neuen AG ne Kopie des Tarivertrags zu bekommen und den A-Vertrag erst dann unterschreiben, wenn ich genau weiss, was da auf mich zukommt.