Werkstudent + 400€ Job

Hallo Experten,
ich kenne mich mit dem ganzen Steuerrecht leider nicht im Geringsten aus, würde also gerne mein Anliegen schildern.
Ich habe die Möglichkeit als Werkstudent ca. 8 Stunden bei einer Firma zu arbeiten und zusätzlich auf 400€ Basis bei einer anderen Firma.
Kann mir jemand sagen, ob das grundsätzlich geht, oder was es da für Grenzen gibt?!

Hallo,
zu einer zuverlässigen Antwort muss geklärt werden, ob die Beschäftigung als Werkstudent ein Praktikum ist, dass in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Und wird dieses Praktikum vor, während oder nach der Einschreibung ausgeübt. Oder handelt es sich nur um einen nicht vorgeschriebenen Job während des Studiums.

Gruß Woko

Kann mir jemand sagen, ob das grundsätzlich geht, oder was es
da für Grenzen gibt?!

Solche Fragen sind einfach nicht zu beantworten. Gehen tut alles, wenn man es richtig macht. Was also willst Du wissen ?

Also es ist kein Praktikum, sondern einfach nur ein Nebenjob neben dem Studium auf „Werkstudenten-Basis“, ich denke diese Bezeichnung trifft auf Nebentätigkeiten zu, welche maximal 20 Stunden pro Woche (Während der Vorlesungszeit) ausgeübt werden darf.Dort würde ich aber nur ca. 8 Stunden arbeiten.Da das etwas wenig ist habe ich einen zweiten Job in Aussicht.
Dieser nennt sich 400€ Job…meine Frage lautet jetzt:smiley:arf ich beide Jos ausüben ohne dass ich jetzt mega Steuern zahlen muss, sodass ich im Endeffekt lieber bei einem bleibe?!

Hi,
schau mal bitte einen Artikel weiter unten =) da habe ich es hoffentlich genau genug beschrieben.
Gruß
CAP

Hallo,

die 20-Stunden-Regel gilt nur zur Prüfung, ob das Schwergewicht noch auf dem Studium oder Arbeitnehmertätigkeit liegt. Hierbei werden alle Jobs zusammengezählt (also auch Minijobs). Werden die 20 Stunden überschritten, endet die Studenten-Pflicht-KV und die Versicherungsfreit des Werkstudenten-Jobs endet.

Angenommen:
Der Werkstudenten-Job hat ein Einkommen von monatlich über 400 €, dann ist es kein Minijob mehr. Trotzdem ist er in der KV, PflV und Alv versicherungsfrei (wegen der 20 Stunden). Für die RV werden Beiträge abgezogen.
Jezt wird ein zweiter Job unter 400 € aufgenommen. Dieser ist als Minijob versicherungsfrei. Der Arbeitgeber hat pauschale Beiträge zur KV (13%) und zur RV (15%) zu zahlen zzgl UV, Insolvenzumlage etc.

Steuern:

  1. Der Werkstudenten-Job wird über Steuerkarte abgerechnet
  2. Für den Minijob zahlt der Arbeitgeber 2% Pauschalsteuern an die Minijobzentrale. Diese könnte er auf den Arbeitnehmer abwälzen
    Macht er das legt man besser eine Steuerkarte für den Minijob vor, so dass Steuern abgezogen werden.(Pauschalsteuern können nämlich nicht zurück erstattet werden.)

Am Jahresende kann man dann durch eine Steuererklärung und Vorlage beider Steuerkarten bzw. Bescheinigungen die Steuern zurückholen. Dies dürfte bei Studenten kein Problem sein, da sie meist den Grundfreibetrag mit ihrem Einkommen nicht übersteigen.

Gruß Woko

ok, danke für die ausführliche Antwort.Scheint so, als könnte das klappen.Grüße
CAP