Als Vater hat man, wie ich gehört habe, bei Geburt eines Kindes Anrecht auf 2 Tage Sonderurlaub.
Stimmt das?
Wenn das Kind z.B. Freitagabend/nacht kommt, wären die nächsten beiden Tage ja Wochenende und somit frei. Heißt „Pech gehabt“, oder hat man diese 2 Tage auf jeden Fall und kann sie also am Montag/Dienstag „abfeiern“?
Als Vater hat man, wie ich gehört habe, bei Geburt eines
Kindes Anrecht auf 2 Tage Sonderurlaub.
Stimmt das?
Eine gesetzliche Regelung habe ich hierzu nicht gefunden. Allerdings sehen die meisten Tarifverträge so etwas vor. Wenn Du im öffentlichen Dienst und nach BAT beschäftigt bist, dann hast Du Anspruch auf einen freien Tag in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Niederkunft (ICH HASSE DIESEN TARIF!!!)
Wenn das Kind z.B. Freitagabend/nacht kommt, wären die
nächsten beiden Tage ja Wochenende und somit frei. Heißt „Pech
gehabt“, oder hat man diese 2 Tage auf jeden Fall und kann sie
also am Montag/Dienstag „abfeiern“?
Ich gehe mal weiterhin von einem Tag aus - den kannst Du dann auch am Montag ider Dienstag nehmen.
Eine gesetzliche Regelung habe ich hierzu nicht gefunden.
Allerdings sehen die meisten Tarifverträge so etwas vor. Wenn
Du im öffentlichen Dienst und nach BAT beschäftigt bist, dann
hast Du Anspruch auf einen freien Tag in engem zeitlichen
Zusammenhang mit der Niederkunft (ICH HASSE DIESEN TARIF!!!)
Ja, Angestellter im Öffentlichen Dienst.
Wenn das Kind z.B. Freitagabend/nacht kommt, wären die
nächsten beiden Tage ja Wochenende und somit frei. Heißt „Pech
gehabt“, oder hat man diese 2 Tage auf jeden Fall und kann sie
also am Montag/Dienstag „abfeiern“?
Ich gehe mal weiterhin von einem Tag aus - den kannst Du dann
auch am Montag ider Dienstag nehmen.
Diese Sondertage sind immer für unvermeidbaere Angelegenheiten. Dazu gehören Beerdigungen (Anwesenheit), Umzug (aber nicht für’s Möbelschleppen, sondern die Bürgerpflicht der Meldung beim Einwohnermeldeamt), usw. Demnach gilt hier IMHO ein Arbeitstag (und dies muß nicht zwingend der nächste sein). Wenn du an dem Wochenende arbeiten müßtest, könntest du dein Kind immer noch nicht anmelden (auch wenn es in Köln halt nicht persönlich notwendig ist).