Beginn Arbeitsverhältnis am arbeitsfreien Tag?
Von: , Frage gestellt am Mo, 14. Sep 2009
Hallo zusammen,
ist es generell möglich, dass ein Arbeitsverhältnis am 1. des Monats beginnt, auch wenn der auf ein Wochenende oder Feiertag fällt?
Welche Nachteile hat man, wenn man erst zum 2./3. des Monats anfängt, obwohl man zum 31. des Vormonats gekündigt hat? Hat dies Auswirkungen auf Kranken-, Rentenversicherung, Anspruch auf ALG1?
Vielen Dank und viele Grüße
Andi
