Ab wann Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis

Hallo Leute.

Ab welcher Beschäftigungsdauer hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ?

Besonders bei Ausscheiden des AN während der Probezeit ist es ja häufig aufgrund der Kürze der Beschäftigung gar nicht möglich, eine qualifizierte Bewertung der Arbeit abzugeben. Was sagt die aktuelle Rechtsprechnung dazu ?

Bin für jede Antwort dankbar.

Gruß

Matthias

Ich habe in diverser Literatur keine Hinweis darauf gefunden, dass auch ein qualifiziertes Zeugnis von der Beschäftigungsdauer abhängig ist. Der Zeugnisanspruch entsteht bei Kündigung, und der AN muß sich das Zeugnis beim AG abholen. Kommt der AG der Pflicht nicht nach ist das Zeugnis vorm Arbeitsgericht einklagbar.
Gesetzesgrundlagen:BGB § 630

Hallo,

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besteht schon nach zwei Tagen ein Anspruch auch ein qualifiziertes Zeugnis. Dieses Urteil wird allerdings stark kritisiert. Grundsätzlich wird ein qualifiziertes Zeugnis dann ausgestellt, wenn eine Beurteilung der Leistung und der Führung des Arbeitnehmers möglich ist. Dies gilt allerdings für alle Arbeitsverhältnisse, also auch für befristete.

Schöne Grüße
Antje